Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Der  Verfall  der  Ämter  im  17.  Jahrh.  u.  die  Reformbestrebungen.
Vorwissen  vorgenommen  werden.  Diese  und  ähnliche  Vorschriften
gingen  auch  in  den  Landtagsrecess  für  die  Neumark  aus  demselben
Jahre,  in  den  Special-Revers  für  die  Städte  der  Neumark  vom
29.  Aug.  desselben  Jahres  und  in  das  Edikt  vom  4.  Juli  1659  über.
Die  geschlossenen  Innungen,  die  heimlichen  Preisverabredungem
der  Ausschluss  ganzer  Klassen  der  Bevölkerung  von  der  Aufnahme ­
  in  die  Zunft  —  diese  und  ähnliche  Reformen  —  werden
hier  angestrebt.
Auch  von  Seiten  des  Reichs  arbeitete  man  damals  an  der
Abstellung  der  Handwerksmissbräuche.  Die  Ansicht,  dass  eine
Regelung  des  Handwerkswesens  von  Reichswegen  erfolgen  müsse,
fand  bereits  in  den  Wahlkapitulationen  von  1661  Ausdruck-So
  fassten  denn  im  November  1666  die  Reichsstände  auf  Anre
gung  Strassburgs,  Regensburgs  und  Nördlingens  ein  Konklusu
über  die  „bey  de7ten  Hatidiverkerti  e7itstehende7t  Insole^itten
gegen  die  ordentlichen  Obrigkeiten  bezeigenden  Widerspenstigkeiteft'
des  Inhalts,  dass  ^^endlich  mit  bestem  I^leiss  da/ufi  noch  ferfter
laboriren,  dainit  deuten  wider  die  Reichsko7îstitutio7îen  U7td  gemeint
Polizeyordnmig  so7iderbar  de  anno  1^48  und  de  aitno  lys?
risse7ien  UftordnMigen  U7id  schädliche^i  Atifstehen,  Schmähung^'^
und  andern  unzulässigen  Exzesse^P  durch  gesammte  Verfügung
des  Reichs  gesteuert  würde.  Einstweilen  blieb  freilich  diese  An
regung  ohne  Erfolg,  und  erst  im  April  1667  wurde,  durch  Österreich ­
  veranlasst,  welches  fürchtete,  der  Reichstag  könne  sich  nU
Dingen  befassen,  die  ihm  unbetjuem  wären,  beschlossen  demnäch
über  einige  Punkte  des  Polizeiwesens  zu  berathen,  unter  deneO
die  Einrichtung  der  Zünfte  und  Abschaffung  der  Missbräuche  si
befand.  Im  Juli  1669  kamen  diese  Fragen  zur  Verhandlung,
denen  der  Vertreter  Kur-Brandenburgs  sich  für  nichts  (geringer
als  Aufhebung  der  Zünfte  aussprach.  Diese  Forderung
meisten  Staaten  offenbar  zu  radikal  und,  ohne  diese  principia
Seite  überhaupt  zu  diskutiren,  beschloss  man  fürs  erste  noch  me
Material  von  den  Städten  einzusammeln,  welcher  Art  die  gerügt^|^
Missstände  des  Zunftwesens  eigentlich  wären.  Diese  Beric^|^
erstattung  zog  sich  bis  zum  Mai  1671  hin,  und  die  Berathung^^
wurden  erst  wieder  aufgenommen,  als  am  16.  Mai  genannten  J'tk
die  Reichsdiktatur  dem  Reichstage  einen  ,,unvorgreifflichen
übermittelte,  was  wegen  Abstellung  der  Handwerker-Missbräu
in  künftigen  Reichsabschied  zu  bringen  sei.  Jetzt  häufte  sich  ^
Zahl  derer,  welche  die  Beseitigung  der  Zünfte  für  die  zwc<^
            
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