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Der Verfall der Ämter im 17. Jahrh. u, die Reformbestrebung-en.
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schon in den Zeiten Gustav Adolfs die Schädlichkeit des
Zunftwesens anerkannt worden war.
Das Hauptaugenmerk war in der Enquête, wie es scheint, auf
Feststellung der Höhe der von einem jungen Meister zu be
zahlenden Eintrittsgelder gerichtet. Man wollte sich seitens des
^aths darüber vergewissern, was es einem jungen Handwerksmanne
^oste das Amt zu erlangen. Leicht erklärlich sahen die Handwerker
nicht gerne in dieser Weise ausgeforscht zu werden. Obwohl
ihrem Gewissen und bürgerlichen Eide aufgefordert, ihre An-
gaben zu máchen, gaben sie ihre Mittheilungen nur zögernd zu
^otokoll und widersprachen sich wohl auch. Von den drei be-
^^agten Schneidermeistern erklärte der eine allerdings sämmtliche in
^tracht kommende Ausgaben in einem Büchlein verzeichnet zu
^aben, aber er hatte dieses nicht mitgebracht. Unter den Böttchern
^ber gab der eine Meister zu, dass bei Besichtigung des Meister-
^^ucks die Veranstaltung zweier Mahlzeiten üblich sei, was diese
eigentlich kosten, könne er nicht wissen, ein anderer aber
Schätzte „nach scharfer Inquisition“ die gesammten Unkosten auf
^•cht Weniger als 80 Rthlr. Kurz man scheint, wohl in der nicht
gegründeten Befürchtung, dass der Rath sicherlich Ermässigun-
anordnen würde, mit der Sprache nicht recht herausgewollt
haben.
Immerhin ergiebt sich aus dieser Enquete die unumstössliche
atsache, dass der Eintritt in das Amt mit der Bezahlung erheb-
^ Gr Geldsummen verknüpft war. Den Schrägen lässt sich dieses
.^^hältniss nicht genau entnehmen, weil der Geldwerth der z. B. in
' vorgeschriebenen Mahlzeiten, die der neue Meister veranstalten
^^sste, nicht angegeben ist. Stammt die von uns im Anhänge I,
b mitgetheilte Aufzeichnung über die Höhe der Amtskosten in
That aus dem 16. Jahrhunderte, so waren die Summen aller-
zu Ungunsten der Neueintretenden beträchtlich in die Höhe
?^^hnellt. Ausdrücklich heisst es in jener Ordnung, dass alle
"kosten zusammen fäü amptskosten in alles) angegeben seien,
'varen aber gestiegen bei den Böttchern von 8 auf 73—81 Rthlr.,
^en Schneidern auf 40—50, bei den Barbieren von 20 auf 61,
' '^en Tischlern von 9 auf 56 Rthlr. u. s. w. Diese für kapital-
bei
^^kvvache Gewerbetreibende gewiss erheblichen Summen setzten sich
folgenden einzelnen Posten zusammen. Es waren zu zahlen z