Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Der  Verfall  der  Ämter  im  17.  Jahrh.  u,  die  Reformbestrebung-en.

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schon  in  den  Zeiten  Gustav  Adolfs  die  Schädlichkeit  des
Zunftwesens  anerkannt  worden  war.
Das  Hauptaugenmerk  war  in  der  Enquête,  wie  es  scheint,  auf
Feststellung  der  Höhe  der  von  einem  jungen  Meister  zu  bezahlenden ­
  Eintrittsgelder  gerichtet.  Man  wollte  sich  seitens  des
^aths  darüber  vergewissern,  was  es  einem  jungen  Handwerksmanne
^oste  das  Amt  zu  erlangen.  Leicht  erklärlich  sahen  die  Handwerker
nicht  gerne  in  dieser  Weise  ausgeforscht  zu  werden.  Obwohl
ihrem  Gewissen  und  bürgerlichen  Eide  aufgefordert,  ihre  Angaben
  zu  máchen,  gaben  sie  ihre  Mittheilungen  nur  zögernd  zu
^otokoll  und  widersprachen  sich  wohl  auch.  Von  den  drei  be-^^agten
  Schneidermeistern  erklärte  der  eine  allerdings  sämmtliche  in
^tracht  kommende  Ausgaben  in  einem  Büchlein  verzeichnet  zu
^aben,  aber  er  hatte  dieses  nicht  mitgebracht.  Unter  den  Böttchern
^ber  gab  der  eine  Meister  zu,  dass  bei  Besichtigung  des  Meister-^^ucks
  die  Veranstaltung  zweier  Mahlzeiten  üblich  sei,  was  diese
eigentlich  kosten,  könne  er  nicht  wissen,  ein  anderer  aber
Schätzte  „nach  scharfer  Inquisition“  die  gesammten  Unkosten  auf
^•cht  Weniger  als  80  Rthlr.  Kurz  man  scheint,  wohl  in  der  nicht
gegründeten  Befürchtung,  dass  der  Rath  sicherlich  Ermässigunanordnen
  würde,  mit  der  Sprache  nicht  recht  herausgewollt
haben.
Immerhin  ergiebt  sich  aus  dieser  Enquete  die  unumstössliche
atsache,  dass  der  Eintritt  in  das  Amt  mit  der  Bezahlung  erheb-^
  Gr  Geldsummen  verknüpft  war.  Den  Schrägen  lässt  sich  dieses
.^^hältniss  nicht  genau  entnehmen,  weil  der  Geldwerth  der  z.  B.  in
'  vorgeschriebenen  Mahlzeiten,  die  der  neue  Meister  veranstalten
^^sste,  nicht  angegeben  ist.  Stammt  die  von  uns  im  Anhänge  I,
b  mitgetheilte  Aufzeichnung  über  die  Höhe  der  Amtskosten  in
That  aus  dem  16.  Jahrhunderte,  so  waren  die  Summen  allerzu
  Ungunsten  der  Neueintretenden  beträchtlich  in  die  Höhe
?^^hnellt.  Ausdrücklich  heisst  es  in  jener  Ordnung,  dass  alle
"kosten  zusammen  fäü  amptskosten  in  alles)  angegeben  seien,
'varen  aber  gestiegen  bei  den  Böttchern  von  8  auf  73—81  Rthlr.,
^en  Schneidern  auf  40—50,  bei  den  Barbieren  von  20  auf  61,
'  '^en  Tischlern  von  9  auf  56  Rthlr.  u.  s.  w.  Diese  für  kapitalbei



^^kvvache  Gewerbetreibende  gewiss  erheblichen  Summen  setzten  sich
folgenden  einzelnen  Posten  zusammen.  Es  waren  zu  zahlen  z
            
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