Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Der Verfall der Ämter im 17. Jahrh. u. die Reformbestrebungen. 
gewesen zu sein, da von den älteren die der Gerber, der Weber, 
der Stadtdiener, von den neueren die der Buchbinder und der Hut 
macher fehlen. 
Indess nicht nur die von dem jungen Meister zu zahlenden 
Abgaben bedurften der Regelung, auch die dem ganzen Amte als 
solchen obliegenden finanziellen Verpflichtungen erheischten drin 
gend eine Änderung, hier aber in dem Sinne einer Erhöhung, 
soweit man urtheilen kann. Zur Unterhaltung der Kirchen und 
Vertheidigungsanlagen hatten die Ämter stets willig beigesteuert, 
aber wie es scheint ganz ungleich und nicht im Einklang mit ihrer 
Leistungsfähigkeit. Nun wurden die Beträge festgesetzt für die i 
erste Klasse auf 8 Thlr. jährlich, für die zweite auf 6, für die dritte 
auf 4, die vierte auf 2 Thlr. (Kap. 4). Die Gesellenschaften aber 
der verschiedenen Ämter sollten je 4 Thlr. zur „Kirchenordnung 
und gemeinem Schutzwesen“ zahlen. Nicht genug damit, wurden 
die Handwerker auch persönlich zum Kriegsdienste herangezogen 
(Kap. 6). Mit der unverkennbaren Tendenz des Gutachtens, den 
Handwerkern die Ausübung ihres Gewerbes zu erleichtern, scheint 
zwar die Auferlegung militärischer Dienstleistungen im Widerspruch 
zu stehen. Indess die Stadt war seit Jahren von Kriegen heim- 
gesucht gewesen und die Bevölkerung daran gewöhnt worden sich 
selbst zu vertheidigen. Abgesehen von der Unzuverlässigkeit von 
Söldnern mochten auch die Mittel fehlen solche Männer in grösserer 
Anzahl gewappnet zu erhalten. Wir haben bereits bei den Leine 
webern gesehen, wie diese militärische Organisation angeordne 
war. In diesem Sinne war auch das sechste Kapitel der Refor 
mation gehalten. Jeder Meister sollte für sich, seinen Gesellen, 
seinen Lehrjungen die Musketen anschaffen, die Quartierherren 
darüber Aufsicht führen, die Handwerker einexerciren und sich 1 
üben lassen (dH fvcycv ufzug uud solcHiier Schtesstäg), jedes Am 
eine gewisse Anzahl Pulvertonnen auf die Pulverthürme der Stadt 
liefern u. s. w. 
Für die auf diese Weise zu leistenden Zahlungen und sonstigen 
Ausgaben konnte das Amt sich Deckung zu schaffen suchen 
durch: i) eine monatlich oder vierteljährlich zu erhebende Beisteuer, 
2) den sogen. Pfennig, eine ausserordentliche je nach Bedürfnis 
aufzuerlegende Abgabe; 3) die Strafgelder, sei es dass diese b®^ 
Verspätungen zu den Zusammenkünften, bei dem Ausbleiben nn 
Begräbnissen oder bei Streitigkeiten der Genossen unter einandÇ 
gefallen waren (Kap. 5). Hierbei wurde dann den Ämtern an
	        
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