Der Verfall der Ämter im 17. Jahrh. u. die Reformbestrebungen.
185
Alle diese Anregungen verliefen leider im Sande. Bis jetzt
^äben sich keine Spuren finden lassen, dass die Projekte einer
Ernsthaften Diskussion unterzogen wurden, wenn es aber geschah,
konnte man sich jedenfalls nicht so weit einigen, dass die Ent
würfe Gesetzeskraft erhielten. Es blieb alles noch lange beim
^^^En, und selbst die 1669 erlassene allgemeine schwedische Ge
werbeordnung war nicht im Stande für Riga einen Wandel zu schaffen.
In Schweden bestanden \ wie es scheint nach dem Vorgänge
^isbys, seit Ende des 15. Jahrhunderts in einzelnen Städten und
einzelnen Gewerben Zünfte, die sich allmählig immer mehr
^nsbreiteten und wie überall die Neigung zeigten sich die aus-
^Ehliessliche Befugniss zum Gewerbebetrieb beizulegen. Jedoch ist
zu einer das Land völlig beherrschenden zünftlerischen Organi-
^ätion der Handwerke niemals gekommen, und nur in Stockholm
^Egierten die Zünfte unbedingt ^ Gustav Wasa begünstigte sie und
Wünschte ausdrücklich ihre Entstehung, und Karl IX. war ihr noch
grosserer Gönner, insofern er das Landhandwerk zu Gunsten des
^^^dtischen einschränkte und die Zünfte vielfach zu geschlossenen
l^^chte. Gustav Adolf, der sich die Beförderung der Gewerbe und
Bergwerkswesens besonders angelegen sein liess^ fühlte sich
^*Eht Veranlasst an diesen Grundsätzen zu rütteln. Er bestätigte
*^EUe Zünfte und bemühte sich gleichfalls den Betrieb von Hand-
Erken auf die Städte zu beschränken. Indess fand dieses Be-
^Ji'Eben in der Natur des Landes und in dem althergebrachten
^rrechte des Adels* sich Handwerker aller Art zu eigenem Bedarf
seinen Gütern halten zu können, entschiedene Hindernisse.
‘Elleicht hätte dieser hervorragende Herrscher, wenn er länger
^^^bt hätte, seine Ansichten in diesem Punkte noch geändert,
^'ligstens bekannte sich sein kluger Kanzler Oxenstierna später
Einer Auffassung, die insbesondere in die Schädlichkeit der
^^chlossenen Ämter Einblick verrieth. In einem am 8. October
_[^2^^^Frankfurt an den Reichsschatzmeister gerichteten Schreiben
3 S ^ ^abenius in Schönbergs Handbuch der politischen Ökonomie. 2. Aufl.
' 502 und die dort genannte schwedische Litteratur; ausserdem Nordström,
Hie den svenska samhälls författningens historia, Helsingf. 1839. 1, S. 322 ff.
mming, skräordningar Stockholm 1856 und H. Hildebrand in Historiskt Bibliotek,
Silfverstolpe III.
bundin och Strindberg, Gamla Stockholm. Stockh. 1882. Kap. XI. „Gillen
^ Geijer, Geschichte Schwedens. 3, S. 58—66.
Ghr. Naumann, Sveriges Statsförfattnings-rätt. Stockh. 1879. S. 240.