Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Der  Verfall  der  Ämter  im  17.  Jahrh.  u.  die  Reformbestrebungen.

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werden  könne,  das  formell  in  Livland  jemals  Kraft  gehabt  hatte.
Dass  uns  von  keiner  Revision  der  Schrägen  rigischer  Ämter
gemeldet  wird,  scheint  diese  Ausführungen  zu  unterstützen.  Wohl
werden  mehrere  Ämter  nach  1669  in  Riga  neu  geschaffen;  eine
Bestätigung  der  Schrägen  schon  vorhandener  Ämter  aber  erfolgt
nur  vier  Mal,  auch  erst  gegen  Ende  des  17.  Jahrhunderts  und  hat
somit  wohl  in  anderer  Veranlassung  seinen  Grund.  Die  schwedische
Regierung  selbst  wünschte,  wie  aus  der  im  Anhänge  mitgetheilteo
Entscheidung  von  1681  hervorgeht,  dass  die  Ordnung  dem  Magistrat
^^zum  Richisclmtir^^  diene,  „worauff  der  Magistrat  bey  allerhand
vorfalletiden  Quaestionen  reflectiren  sollest  ti7id  sich  sorveitt  denen-70id

  gleichstehe^i  sollen^^.
Bleibt  es  somit  unklar,  ob  die  schwedische  Regierung  beabsichtigte ­
  mit  ihrer  allgemeinen  Skra-Ordnung  auch  die  liv-  und
estländische  Handwerks-Verfassung  umgestalten  zu  wollen,  so  hat
sie  doch  wiederholt  Gelegenheit  gehabt  in  die  Ordnung  der  gewerblichen ­
  Verhältnisse  einzugreifen.
In  den  mit  der  schwedischen  Regierung  nach  der  Eroberung
abgeschlossenen  \'erträgen  ist,  soweit  wir  wissen,  von  den  Handwerkern ­
  nicht  besonders  die  Rede.  Ohne  Zweifel  wurde  mit  der
Bestätigung  der  bestehenden  Rechte  und  Privilegien  auch  das
Zunftwesen  aufrecht  zu  erhalten  versprochen.  Dass  der  Rath  dieses
\’’ersprechen  ernst  nahm  und  bemüht  war  die  städtischen  Handwerker ­
  zu  schützen,  ersieht  man  aus  den  Beschwerden,  die  er  nu
Jahre  1637  über  die  Konkurrenz  von  Gewerbetreibenden  im  Schloss^
und  in  der  Vorburg  der  Regierung  vorstellig  machte.  Man  muss
das  Schriftstück  im  Einzelnen  lesen,  um  zu  ermessen,  wie  klägb^^j^
der  Zunftgeist  sich  geberdete.  Man  versteht  es  nicht  mehr,  wie  aU
den  Wettbewerb  dieser  vereinzelten  Schuster,  Altflicker,  BäckcH
Böttcher,  Zimmerleute  u.  s.  w.  oder  das  Bierbrauen  und  BrotbackeH
seitens  eines  Lieutenants  solches  Gewicht  gelegt  werden  konnt^'
dass  man  die  städtischen  Gewerbe  durch  sie  für  bedroht  hieb-Alle
  jene  Handwerker  sollten  nur  für  das  Bedürfhiss  der  Schloss
bewohner,  nicht  auch  für  die  der  städtischen  Einwohner  sorget'
Vielleicht  war  die  Regierung  bereit  diese  Klagen  abzustellen,  vie
leicht  war  sie  gar  nicht  in  der  Lage  den  so  leicht  erklärliche*^
Übergriffen  der  Schlosshandwerker  in  die  Gerechtsame  der  stäih*
sehen  Amtsmeister  zu  wehren.  Mit  der  einmaligen  Beschwer*^^
von  1637  war  die  Verhandlung  über  dieses  Thema  noch  oich
            
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