Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Die gewerblichen Zustände im 18. Jahrhundert. 
russischen Handwerker nie etwas Rechtes lernten, weil es keine 
Bestimmungen gebe, welche die jungen Leute zur Einhaltung einer 
gewissen Lehrzeit bei einem Meister anhielten. Dieser Mange 
führe zu geringwerthigen Leistungen. Nur eine straffe Organisation, 
welche schlechte Arbeit bestrafe oder z. B. den seinem Meister 
davonlaufenden Gesellen unter die Soldaten stecke, könne dem 
russischen Handwerke zu Ansehen und Vermögen verhelfend 
Waren derartige Ansichten bereits in der Bevölkerung 
breitet, so musste dem Zaaren die Durchführung seines Planes um 
so leichter erscheinen. Aber er war im Einzelnen doch so wenig 
unterrichtet, dass er einem mit den westeuropäischen Verhältnissen 
vertrauten Kaufmanne, Ssolowjew, die Ausarbeitung eines Mémoires 
über die ausländischen Zünfte auftrug, doch vermuthlich in der 
Absicht sich selbst darüber belehren zu lassen. So ordnete denn 
der Ukas vom 15. December 1720 die Errichtung von Zünften an- 
Höchst wahrscheinlich hing die ganze Neuerung mit des Zaaren 
Bemühungen zur Einführung einer Städteordnung zusammen, a s 
deren Ideal ihm die mittelalterliche Verfassung der deutschen Städte, 
die das Aufblühen der Gewerbe augenscheinlich so sehr begünstigt 
hatte, vorschwebte. Diese Städteordnung, wie sie am vollkommen 
sten in den am 16. Januar 1721 bestätigten Reglements des Haupt 
magistrats in St. Petersburg sich zeigt, theilte die EinwohnerschaD 
abgesehen von Adel, Geistlichkeit und Staatsbeamten, in 2 Haup^ 
abtheilungen : i) die regulären Bürger und 2) die Arbeiter un^ 
Tagelöhner. Die ersteren zerfielen wiederum in zwei Gilden, vo 
denen die erste die Banquiers, Grosshändler, Schiffsrheder, Go ^ 
schmiede, Maler und Verfertiger von Heiligenbildern, Ärzte 
Apotheker umfasste, während zur zweiten die Kleinhändler, Schan^'^ 
wirthe und namentlich die Handwerker gehörten. Jede diese 
Gilden wählte Vertreter, die neben dem Magistrate Sitz hatte^ 
Die Handwerker ihrerseits waren in Zünfte (uexn) gegliedert, 
nach ihrem Gewerbe, an deren Spitze Ältermänner standen. DieS«^ 
Bestimmungen, die im Wesentlichen darauf abzielten, den Sta 
bewohnern, wie namentlich den Handwerkern, die Bedeu 
eines besondern mit Rechten ausgerüsteten Standes zu verlei 
folgten im Jahre 1722 verschiedene Verordnungen, die den Aus 
der Gewerbeverfassung bezweckten, andererseits jedoch nur Wi ^ 
holungen scheinen, die vielleicht nöthig wurden, weil die Neueru g 
1 Brückner, Iwan Possoschkow. Leipzig 1878. S. 307 ff.
	        
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