Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Die  gewerblichen  Zustände  im  18.  Jahrhundert.
russischen  Handwerker  nie  etwas  Rechtes  lernten,  weil  es  keine
Bestimmungen  gebe,  welche  die  jungen  Leute  zur  Einhaltung  einer
gewissen  Lehrzeit  bei  einem  Meister  anhielten.  Dieser  Mange
führe  zu  geringwerthigen  Leistungen.  Nur  eine  straffe  Organisation,
welche  schlechte  Arbeit  bestrafe  oder  z.  B.  den  seinem  Meister
davonlaufenden  Gesellen  unter  die  Soldaten  stecke,  könne  dem
russischen  Handwerke  zu  Ansehen  und  Vermögen  verhelfend
Waren  derartige  Ansichten  bereits  in  der  Bevölkerung
breitet,  so  musste  dem  Zaaren  die  Durchführung  seines  Planes  um
so  leichter  erscheinen.  Aber  er  war  im  Einzelnen  doch  so  wenig
unterrichtet,  dass  er  einem  mit  den  westeuropäischen  Verhältnissen
vertrauten  Kaufmanne,  Ssolowjew,  die  Ausarbeitung  eines  Mémoires
über  die  ausländischen  Zünfte  auftrug,  doch  vermuthlich  in  der
Absicht  sich  selbst  darüber  belehren  zu  lassen.  So  ordnete  denn
der  Ukas  vom  15.  December  1720  die  Errichtung  von  Zünften  an-Höchst
  wahrscheinlich  hing  die  ganze  Neuerung  mit  des  Zaaren
Bemühungen  zur  Einführung  einer  Städteordnung  zusammen,  a  s
deren  Ideal  ihm  die  mittelalterliche  Verfassung  der  deutschen  Städte,
die  das  Aufblühen  der  Gewerbe  augenscheinlich  so  sehr  begünstigt
hatte,  vorschwebte.  Diese  Städteordnung,  wie  sie  am  vollkommensten ­
  in  den  am  16.  Januar  1721  bestätigten  Reglements  des  Haupt
magistrats  in  St.  Petersburg  sich  zeigt,  theilte  die  EinwohnerschaD
abgesehen  von  Adel,  Geistlichkeit  und  Staatsbeamten,  in  2  Haup^
abtheilungen  :  i)  die  regulären  Bürger  und  2)  die  Arbeiter  un^
Tagelöhner.  Die  ersteren  zerfielen  wiederum  in  zwei  Gilden,  vo
denen  die  erste  die  Banquiers,  Grosshändler,  Schiffsrheder,  Go  ^
schmiede,  Maler  und  Verfertiger  von  Heiligenbildern,  Ärzte
Apotheker  umfasste,  während  zur  zweiten  die  Kleinhändler,  Schan^'^
wirthe  und  namentlich  die  Handwerker  gehörten.  Jede  diese
Gilden  wählte  Vertreter,  die  neben  dem  Magistrate  Sitz  hatte^
Die  Handwerker  ihrerseits  waren  in  Zünfte  (uexn)  gegliedert,
nach  ihrem  Gewerbe,  an  deren  Spitze  Ältermänner  standen.  DieS«^
Bestimmungen,  die  im  Wesentlichen  darauf  abzielten,  den  Sta
bewohnern,  wie  namentlich  den  Handwerkern,  die  Bedeu
eines  besondern  mit  Rechten  ausgerüsteten  Standes  zu  verlei
folgten  im  Jahre  1722  verschiedene  Verordnungen,  die  den  Aus
der  Gewerbeverfassung  bezweckten,  andererseits  jedoch  nur  Wi  ^
holungen  scheinen,  die  vielleicht  nöthig  wurden,  weil  die  Neueru  g

1  Brückner,  Iwan  Possoschkow.  Leipzig  1878.  S.  307  ff.
            
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