Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Das  Ende  des  Zunftwesens.

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neben  ihr  aber  auch  anderen  Gewerbetreibenden  Berechtigung  zuzugestehen, ­
  so  hatte  doch  auch  diese  Maassregel  kein  Glück,  „Nie  haben
^>e  Zünfte“,  bemerkt  ein  solcher  Kenner  der  russischen  Geschichte,
Professor  Alexander  Brückner,  „in  Russland  eine  irgend
^'■hebliche  Bedeutung  erlangt,  in  gewissem  Sinne  bestanden  sie  nur
'Nominell“.  Es  fehlten  eben  alle  die  Voraussetzungen,  die  in  den  Niederlanden, ­
  in  Frankreich,  Deutschland  u.  s.  w.  den  Verbänden  der  ein-^^chen
  Handwerksleute  jene  grossartige  Bedeutung  verliehen,  die  die
beschichte  an  ihnen  anerkennen  muss.  Immerhin  bleibt  es  bemerkens-"^erth,
  dass  ein  Versuch  zu  ihrer  Einführung  gemacht  wurde,  und
dass  dieser  sich  zum  Theil  auf  die  altbewährten,  aus  Deutschland
^Vernommenen  Einrichtungen  in  Livland  und  Estland  stützte.

8.  Das  Ende  des  Zunftwesens.
^  Die  Verordnung  vom  27.  Juni  1819.  —  Das  Reichsrathsgutachten  vom
Juli  1841.  _  Dag  Revaler  Reglement  vom  13.  Juni  1844.  —  Die  kleinen  Ämter
koncessionirten  Innungen  in  Riga.  —  Die  allgemeinen  Schrägen  in  Riga
1856-bl.  _  Das  Handels-  und  Gewerbesteuer-Reglement  von  1865.  —  Die
^Strebungen  von  1874—75.  —  Das  Amtsmeister-Statut  von  1877.  —  Die  Regeln
die  Prüfungen  und  Aufnahme  von  Amtsmeistern  vom  25.  September  1891.
flatte  die  Handwerkerordnung  Katharinas  11.  in  liberalem  Sinne
die  Anerkennung  der  unzünftigen  Handwerker  gewirkt,  so
man  an  diesem  Grundsätze  auch  weiter  fest.  Zwei  Verord-|^*^&en
  der  livländischen  Gouvernements-Regierung  aus  den  Jahren
*7  Und  1818  verschafften  ihm  weiter  Raum'.  Unzünftigen  war
eines  Gewerbes  nicht  verwehrt,  nur  mussten  sie  allein,
g  Gehilfen  und  Lehrlinge  arbeiten.  War  damit  viel  geschehen,
^  tuusste  man  sich  doch  selbst  sagen,  dass  es  hierbei  sein  Be-^.^'^den
  nicht  haben  konnte,  ln  Deutschland  hatte  man,  seit  Türgot
‘^  Aufhebung  der  Zünfte  im  Jahre  1776,  wenn  auch  nur  vorüberdurchgesetzt
  hatte  und  noch  mehr  seit  die  französische
^^^olution  mit  einem  kühnen  Federstrich  die  ganze  ehrwürdige
''^'^ichtung  plötzlich  beseitigte,  nicht  mehr  aufgehört  die  Frage
'^»■örtern,  ob  es  sich  empfehle  das  Zunftwesen  aufzuheben,  ln
^^l^^^^^nm^chern,  sowie  in  periodischen  Zeitschriften  jener  Tage
*  Bulmerincq,  Baltische  Schrägen  in  Bait.  Monatsschr.  6,  S.  10.
            
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