Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

214

Das  Ende  des  Zunftwesens.

wurde  über  Nutzen  oder  Schaden,  Beibehaltung  oder  Aufhebung
der  Zünfte  eifrig  gestritten.  Auch  des  berühmten  Schotten  Adam
Smith  Ansichten  über  die  Freiheit  der  Arbeit,  die  eben  angefangen
hatten  in  Deutschland  die  Aufmerksamkeit  auf  sich  zu  ziehen,  verfehlten ­
  ihre  Wirkung  nicht.  Das  Recht  zu  arbeiten,  seine  Kräfte
zu  verwerthen,  um  sich  zu  ernähren,  diese  Freiheit  der  Arbeit,
lehrte  Adam  Smith,  sei  das  erste  natürlichste  angeborene  Rec
der  Menschen.  Wenn  der  eine  gehindert  werde  zu  arbeiten,  was
ihm  gut  dünke,  so  würden  die  Anderen  gehindert  den  fur  sic
arbeiten  zu  lassen,  der  ihnen  gefällt.  Die  freie  Arbeit  sei  es  allem,
die  am  besten  und  nachhaltigsten  alle  Bedürfnisse  befriedige,
sie  möglichst  ergiebig  zu  machen,  sei  die  vorzüglichste  Aufga  e
der  Volkswirthschaft.  In  den  Staaten  des  linken  Rheinufers  fan  en
diese  Gedanken  zuerst  Verwirklichung,  denn  hier  verstand  mit  de
französischen  Oberhoheit  die  Gewerbefreiheit  sich  von  selbst.
Preussen  hob  man  seit  1806  einleitend  zuerst  für  einige  Gewerb
den  Zunftzwang  auf  und  verkündete  dann  in  der  Geschats
instruktion  vom  26.  December  1808  die  leitenden  Grundsätze
die  Reform  des  Gewerbewesens,  um  so  vorbereitet  am  2.  Novembe
1810  das  Edikt  über  die  Gewerbefreiheit  erlassen  zu  können*
Dasselbe  machte  die  Befugniss  zur  Ausübung  eines  Gewerbes  alle*
von  der  Entrichtung  der  Gewerbesteuer  abhängig.  Es  beseitigte  a  ^
Vorrechte,  die  bis  dahin  den  Zünften  und  Innungen  oder  einzelne^
Privatpersonen  zugestanden  hatten,  bezw.  mit  dem  Besitze  vo^n
Grundstücken  verbunden  gewesen  waren.  Fortan  galt  der  Grun
satz,  dass  Jedermann,  der  einen  Gewerbeschein  gelöst  hat  >
sein  Gewerbe  betreiben  konnte,  und  dass  dieser  Gewerbesche^
Niemandem  versagt  werden  konnte,  der  einen  rechtlichen  Leben
wandel  geführt  hatte.  ^
Es  wäre  wunderbar  gewesen,  wenn  man  in  Riga,  wo  1
nicht  weniger  über  die  Mängel  der  Zünfte  zu  klagen  hatte,  diese
Vorgängen  gegenüber  theilnahmlos  geblieben  wäre.  Die
Wendigkeit  von  Reformen  schien  unabweislich,  doch  getraute  sie^
die  Inländische  Gouvernements-Regierung  nicht  diese  von  sich  »
vorzunehmen,  sondern  wünschte  sie  im  Einverständniss  mit
Gewerbetreibenden  selbst  durchzuführen.  Zu  diesem  Zwecke  e
warf  sie  ein  Reglement  mit  neuen  Vorschlägen  und  sandte
den  Magistraten  der  inländischen  Kreis-  und  Landstädte
dem  Ersuchen,  es  unter  Hinzuziehung  des  Ältermanns  der  k
Gilde  und  eines  Amtsmeisters  jeder  Zunft  begutachten  zu  wollen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.