Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Das Ende des Zunftwesens. 
1 Inland 1857, Nr. 9 u. 10. 
Wiederholungsfälle durch Unteroffiziere in der Rathswache waren 
den Übertretern angedroht. Welche Kleidungsstücke, wieviel und 
von welcher Art, der Lehrherr dem jungen Burschen geben sollte, 
durfte das Amt bestimmen, und nur in Ausnahmefällen wurde es 
den Angehörigen des Lehrlings oder anderen Personen, die sich 
für ihn interessirten, gestattet für seine Bekleidung zu sorgen- 
Endlich wurde darauf Gewicht gelegt, dass jeder bei einem Meister 
eintretende Lehrling oder Geselle seine Legitimation ordnungS' 
massig führe und den Nachweis über die Zahlung der ihm aU 
erlegten Kronsabgaben liefern könne. Die ganze Verordnung, 
vielleicht mit Ausnahme des letzten Punktes, dessen Regelung von 
der Regierung nahe gelegt sein mochte, zeigt von der traurigo*^ 
Unfähigkeit der mit Überwachung des Gewerbewesens betrauten 
Obrigkeit den Zeitgeist zu begreifen und in Bahnen einzulenken, 
deren Betreten einen wirklichen Fortschritt bekundet hätte. 
In Riga vermochte das erwähnte Reichsrathsgutachten auc 
nicht dauernde Zufriedenheit zu schaffen. Die Zahl der unzünftig^^ 
Handwerker war hier schon eine sehr grosse geworden, uot 
ihnen viele Russen und zwar häufig bei Gewerbebetrieben, ' 
denen Gehilfen unerlässlich waren. Daher genügte jene schoß 
1785 eingeräumte und 1819 wiederholte Freiheit ein Handlet 
für sich allein betreiben zu dürfen, ohne Anschluss bei 
bestehenden Amt suchen zu müssen, nicht mehr. Man war da 
auf den Gedanken gekommen die sogen, kleinen Ämter oder koß 
cessionirten Innungen zu bilden, deren Gewerbebefugnisse 
sehr beschränkte waren. Nach und nach waren derart bis zu 
50er Jahren entstanden die 4 kleinen Ämter der Schuhmach^ ’ 
Stellmacher, Tischler und Stuhlmacher, Schmiede sowie die ko ^ 
cessionirten Innungen der Schneider, Schmiede, Maurer, Töp 
Zimmerleute, Sattler, Maler, Knochenhauer und Seiler. Alle 
Verbände waren theils durch Senatsukase, theils durch Besti^^ 
mungen der Generalgouverneure errichtet. Vielfach hatte maO 
sie besondere Schrägen ausarbeiten lassen. In ihnen fanden sich 
den 50er Jahren vereinigt 283 Meister oder selbständige Geweß 
treibende und 450 Gehilfen und Lehrlinge, im Ganzen also 7^^ 
Personen. Dagegen weisen gleichzeitig die 36 „grossen Äo: 
796 Meister, 1244 Gesellen und 954 Lehrlinge, im Ganzen ^ 
Personen auf*.
	        
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