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Das Ende des Zunftwesens.
1 Inland 1857, Nr. 9 u. 10.
Wiederholungsfälle durch Unteroffiziere in der Rathswache waren
den Übertretern angedroht. Welche Kleidungsstücke, wieviel und
von welcher Art, der Lehrherr dem jungen Burschen geben sollte,
durfte das Amt bestimmen, und nur in Ausnahmefällen wurde es
den Angehörigen des Lehrlings oder anderen Personen, die sich
für ihn interessirten, gestattet für seine Bekleidung zu sorgen-
Endlich wurde darauf Gewicht gelegt, dass jeder bei einem Meister
eintretende Lehrling oder Geselle seine Legitimation ordnungS'
massig führe und den Nachweis über die Zahlung der ihm aU
erlegten Kronsabgaben liefern könne. Die ganze Verordnung,
vielleicht mit Ausnahme des letzten Punktes, dessen Regelung von
der Regierung nahe gelegt sein mochte, zeigt von der traurigo*^
Unfähigkeit der mit Überwachung des Gewerbewesens betrauten
Obrigkeit den Zeitgeist zu begreifen und in Bahnen einzulenken,
deren Betreten einen wirklichen Fortschritt bekundet hätte.
In Riga vermochte das erwähnte Reichsrathsgutachten auc
nicht dauernde Zufriedenheit zu schaffen. Die Zahl der unzünftig^^
Handwerker war hier schon eine sehr grosse geworden, uot
ihnen viele Russen und zwar häufig bei Gewerbebetrieben, '
denen Gehilfen unerlässlich waren. Daher genügte jene schoß
1785 eingeräumte und 1819 wiederholte Freiheit ein Handlet
für sich allein betreiben zu dürfen, ohne Anschluss bei
bestehenden Amt suchen zu müssen, nicht mehr. Man war da
auf den Gedanken gekommen die sogen, kleinen Ämter oder koß
cessionirten Innungen zu bilden, deren Gewerbebefugnisse
sehr beschränkte waren. Nach und nach waren derart bis zu
50er Jahren entstanden die 4 kleinen Ämter der Schuhmach^ ’
Stellmacher, Tischler und Stuhlmacher, Schmiede sowie die ko ^
cessionirten Innungen der Schneider, Schmiede, Maurer, Töp
Zimmerleute, Sattler, Maler, Knochenhauer und Seiler. Alle
Verbände waren theils durch Senatsukase, theils durch Besti^^
mungen der Generalgouverneure errichtet. Vielfach hatte maO
sie besondere Schrägen ausarbeiten lassen. In ihnen fanden sich
den 50er Jahren vereinigt 283 Meister oder selbständige Geweß
treibende und 450 Gehilfen und Lehrlinge, im Ganzen also 7^^
Personen. Dagegen weisen gleichzeitig die 36 „grossen Äo:
796 Meister, 1244 Gesellen und 954 Lehrlinge, im Ganzen ^
Personen auf*.