Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

1  Livländ.  Gouv.-Ztg.  1891,  Nr.  106.

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Das  Ende  des  Zunftwesens.

Was  die  St.  Johannis-Gilde  aber  begehrte,  war  Folgendes.
1)  sollte  die  Ausreichung  der  Gewerbescheine  von  einer  vorgan*
gigen  Koncession  des  Amtsgerichts  abhängig  gemacht  werden,
2)  sollte  das  Prüfungswesen  auf  alle  Handwerker  ausgede  n
werden;  3)  sollten  die  Amtsmeister  das  ausschliessliche  Privie^
Lehrlinge  zu  halten,  bekommen;  4)  wünschte  man  den  Gese  e
verboten  zu  sehen,  was  ihnen  jetzt  auf  Grund  der  Gewerbefrei  e
zusteht,  jede  Art  gewerblicher  Arbeit,  sowohl  einzeln  als  genie
schaftlich,  übernehmen  zu  können;  5)  sollten  endlich  dem  Am
gerichte  sachverständige  Beisitzer  aus  der  Zahl  der  Gewerbetr
benden  beigesellt  werden.  Über  alle  diese  Punkte  trat  der  »  ^
am  29.  Oktober  1876  in  Diskussion  und  lehnte  sie  alle  ab.  ^  ^
wurden  jetzt  in  dem  Amtsmeister-Statut  von  1877  diejenigen  P^[^
graphen  der  Schrägen,  die  durch  das  Gewerbesteuer-Gesetz  hi^^
fällig  geworden  waren,  namhaft  gemacht.  Dieses  Statut  ist
neue  Regeln  über  die  Prüfung  und  Aufnahme  von  Meistern
25.  September  1891  ersetzt  worden  \  aber  diese  haben
an  der  Stellung  der  Zünfte  nichts  zu  ändern  vermocht.  Die
bestehen  noch  immer,  aber  nicht  mehr  als  Zwangsverbände,
können  Niemanden  mehr  wie  früher  an  der  Ausübung  se
Gewerbes  hindern.
            
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