Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Das  Ende  des  Zunftwesens.

221

^änialigen  Gesetzgebung  im  Einzelnen  einzugehen.  In  seinem  Auf-®^tze
  über  baltische  Schrägen  hat  Bulmerincq  eine  erschöpfende
zugleich  kritische  Darstellung  desselben  gegeben  \
Wenige  Jahre  später  begann  in  St.  Petersburg  die  Gewerbe-^ommission
  ihre  Arbeiten,  die  zu  dem  Erlasse  des  Handels-  und
Gewerbesteuer  -  Reglement  vom  9.  Februar  1865  führte.  Durch
^tent  vom  4.  Juli  1866  wurde  es  auch  in  den  Ostseeprovinzen
G'^geführt*,  und  damit  war  dem  Zunftwesen  das  Grab  gegraben.
J^^ermann,  der  die  im  Gesetz  vorgesehenen  Abgaben  entrichten
^^llte,  konnte  einen  Gewerbebetrieb  eröffnen.  Diese  Abgaben
^standen  in  der  Lösung  i)  allgemeiner  Handels-,  bezw.  Gewerbe-^'^heine
  und  2)  besonderer  Billets  zu  Handels-,  bezw.  Gewerbe-^"stalten.
  Die  Ämter  oder  Zünfte  wurden  nicht  eigentlich  aufgeaber
  es  wurde  eben  „auch  den  nicht  in  die  Zünfte  einge-^^riebenen
  Personen  ohne  Unterschied  der  Konfession,  Berufsart

des  Standes  der  freie  Betrieb  von  Handwerken  jeder  Art  und
die

zu

Errichtung  von  Gewerbeanstalten  gestattet,  und  können  die
^  fünften  verzeichneten  Personen,  w  enn  sie  es  wünschen,  aus
Unbehindert  austreten  und  sich  mit  Handwerken  beschäftigen“,
sind  auch  die  Ämter  bis  auf  den  heutigen  Tag  bestehen
^^klieben,  aber  sie  haben  das  ausschliessliche  Recht  auf  Ausübung
Gew'erbe,  für  die  sie  errichtet  waren,  eingebüsst.

-ine  Schwierigkeit  zeigte  sich  bei  der  Ausführung  des  neuen
^  ^i^nients  darin,  dass  nicht  genau  festgesetzt  worden  w  ar,  welche
çj.  ^^^^niungen  der  bisherigen  Schrägen  nunmehr  als  beseitigt  zu
^i^ten  seien.  Daher  bat  unter  dem  y.  Aug.  1874  das  Amtsden

  Rath  ihn  mit  Instruktionen  für  die  Beurtheilung  gewerb

[j  .  '-^*1  IVrtlll  lilil  IlllL  IliSlI  UlS.tlV./M'-**  ,  o  o
.  ^Verhältnisse  zu  versehen.  Daraufhin  ernannte  der  Rath

çi  ••«Iiiiioac  i,u  vctaciicii.
^  Kommission,  die  die  Schrägen  einer  Revision  unterziehen
Noch  bevor  aber  diese  Zeit  gehabt  hatte  dem  Rathe  Bericht

ging  am  17.  März  1875  ein  Gesuch  der  St.  Johannis-^in
  mit  Vorschlägen  zur  Hebung  der  seit  1866  zu  Tage  ge-Missstände
  in  den  Gewerbeverhältnissen.  Wenig  später.

1^^  ^7-  Aug.  desselben  Jahres,  wurde  dem  Rathe  eine  Petition  des
jççj  Und  Zimmerer-Amts  unterbreitet,  in  der  gebeten  wurde  bei
\y  ^  Eaugesuche  einen  rigischen  Amtsmeister  als  verantwortlichen
^'■^uieister  zu  fordern.

2  ^onatsschr.  6,  S.  11  ff.
72  der  Sammlung  der  Patente  der  Livländischen  Gouvernements-Regierung.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.