Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Johannisgilde. 
Z/n// Beschl/tss. 
61. Welcher Meister dieses Amtes in obgeschriebenen Articula 
sich versündigen, denen zuwider setzen und dennoch sich 
strafen lassen oder solche erlegen wollte, der soll im Amte we>t^ 
nicht gelitten werden. 
62. Damit auch dies Amt der Hutmacher in guten Aufnehnie*’ 
kommen möge, so soll es desto williger jährlichen zur Ehre Do 
und der Kirchen Ordnung augsburgischer Confession durch 
Amtes jeder Zeit wesende Aelterleute 30 Mrk. entrichten und 
gegen jedesmal von den Kirchen - Ordnungs - Herrn - Inspecte 
quittiren lassen. 
63. Von den eingehobenen Strafgeldern und Meister-Gelde'"^ 
soll der worthabende Altermann vor unsern Amte richtige Rechnun^ 
thun, und solches soll geschehen alle 2 Jahre auf Michaelis, 
er die Altermannschaft übergiebt. 
64. Des behalten wir uns in allen die Oberhand bevor, 
Schrägen, so oft es von nöthen thut, zu mehren, und zu verbessert 
Zu lirkund der Wahrheit haben wir Alterleute und Meister 
meldt unseres Amtes Insiegel an diesen Brief und ertheilte ^ 
gerechtigkeit nicht allein wissentlich anhängen lassen, sondern 
unser Namen zur Zeugniss und Gewissheit mit untersetzet und t 
den abgefertigten Lorentz Lencker und David Schneider mitgeg^ 
haben. 
Geschehen den 2osten Februarii nach Christi unseres Herr 
Geburt. Im 1694. Jahre. 
Walter Wittwe Altermann. 
David Grimm. 
Hans Haan. 
(L. s.) Johann Stodahl. 
Diedrich Brockhausen. 
Michael Wigand. 
Johann Becker. 
Johannisgilde, 1352, 
s. Kleine Gilde, 1352.
	        
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