Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Kleinschmiede-Gesellen. 
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33) Zum Dreyunddreyssigsten wo ein Geselle oder Jünger 
unterstunde in Städten, Dorffer oder bey einem Edelmann zu 
^^^keiten und wehre noch nicht Meister worden oder^ sonsten dem 
^ändtwercke zuwiedern thäte, und ihm solches kan überwiesen 
'"^'•den, soll er vor die sammtliche Meister, Gesellen und Jünger 
"^ch Hofferecht umb 4 Rth. gestraffet werden. 
34) Zum Vierunddreyezigsten wan ein frembder Gesell oder 
alhier gewandert kompt, soll sich keiner bey Müntzgoldt 
‘'Schmieden oder bey Höhnhaszen zu arbeiten, er hat sich dan zuvor 
^^ndtwercks Gewohnheit beweisen laszen; wer über diesen Articul 
würde, soll für die sambtlichen Meister, Gesellen und Jünger 
4 gestraffet werden ohne alle (%nade. 
35) Zum Fünffunddreyszigsten sollen sich weder Gesellen noch 
Jünger unterstehen mehr spatzieren oder feuren gehen alsz ihnen 
^^gelaszen wird; so manchen Tag einer spatzieren geht, so manches 
^^in Wochlohn zu Straff. 
3b) Zum Sechsunddreyszigsten wan ein Geselle gewandert, 
er von einem Meister verschrieben ist und ers erweisen kan, 
soll bey demselben Meister umb Arbeit umbgeschauet wer en, 
ihm verschrieben hat, welches die Reige nicht kan angerechnet 
imgleichen auch ein auszgelernter oder eines Meisters 
wenn solche ausz der Fremde kommen, wie auch wann sie 
ersten Mahl bey die Gesellen gehen und umb Arbeit sic 
^^hschauen laszen. 
37) Zum Siebenunddreyszigsten sollen die Gesellen und Junger 
wasz ihr Tranckgeldt seyn soll, nehmlich alle so unter 
Handtwercke begriefen seyn: alsz Schloszern, Sporer, 
^^^hsen. und Uhrmacher. Zum ersten soll der Sch oszer oder 
^'^mwercker ihr Tranckgeldt seyn, wan ein alt Schlosz in eine 
^^rckstätte gebracht wird, da 4 Herd, dran verdienet oder ein 
^'»-i^^^lstiffte drein zu machen noch eine Spansage zu feilen, ein 
auffzumachen des Sontags oder nach Feuerabei^t. Item 
''^Keil, zu hauen oder ein abgebrochen Hlatt wieder auffzulodten 
Schneckenhäuszchen (oder kleine dreykantige Schlosze u c 
'' '!ch nehmen Masze und Macht haben; auff dem Sporwerck ein 
Mt 
in 
eine Spore mit 6 Zehnen, eine 
i Zunge an eine Ringk,
	        
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