Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Scheidenmacher.

84.  Scheidenmacher.
Entscheidung  der  Amtsherren,  28.  Febr.  1577*
Schragenh.  d.  Gesellsch.  f.  Gesch.  u.  Alterth.  in  Riga,  Bl.  86  i>  u.  87.
Schedemacher  schrägen.
Den  letzten  february  (28.  Febr.)  anno  77  haben  die  erbare  unn^
wolweyse  Herrn  Matthias  Wellingk^  und  Herr  Gerdtt  Hudde*  als  di
amptherrn  aus  bevelich  eines  erbarn  rathsz  zwischen  den  Unteut
sehen  kramern  oder  gurteiern  und  de  angegebene  schedeniachef^
*alsz  Hansz  [R|usch,  Diederich  Schedemaker  Hermen  Lin[k|e  un
Matz  Schedemakernachfolgendes  erkandt  unnd  abgesprochen,
das  denjennigen,  so  sich  bis  dahero  des  schedemachens  ernet
und  die  burgerschaft  gewonnen,  nochmals  frei  sein  soll  schede
zu  machen.
Den  andern  aber,  so  keine  burger  sein,  soll  solches  gentzÜ^^
verbaden  sein  und  mit  handtreichung  des  rechten  verfolget  werdet'
welche  auch  binnen  wallesz  oder  sonsten  wor  sich  des  sehe  ^
machens  unterwunden,  sollen  sich  hinfurter  des  enthalten  ^
arbeitskerle  pleiben  oder  gleicher  gestalt  verfolget  werden.
Mit  den  jungen  aber  soll  es  also  gehalten  werden,  das  keiu^
geleret  werden  soll,  er  sey  dan  hernach  burger  zu  werden  wurc  ig
auch  nicht  ehr  von  den  scheidemachern  verleubet  werden,  ehe
sie  ihre  sechs  lehrjhare  volnkommen  ausgedienet,  sich  auch  folg^  ^
dem  ampte  der  Unteutschen  kramer  zu  schaden,  in  andern  P
seien  unnd  wharen,  als  bretzen  oder  gordelen,  nicht  verhalten
poen  40  taler;  so  oft  ein  schedemacherdaruber  beschlagen
wie  dan  auch  einer  dem  andern  solcher  jungenn  halben  nut
spennen  oder  annhemen  keinen  indrang  thun  soll.
Doch  soll  dies  also  nicht  verstanden  werden,  das  daruinh
schedemachen  den  Undeutschen  kramern  abgeschnitten  sein
sondern  gleichsfals  ihnen  als  zu  ihrem  ambtte  mitgehörig  Ire  y
und  pleiben.

1  Vergl.  S.  370,  Anm.  2.
2  Vergl.  S.  387,  Anm.  2.
3  Die  zwischen  den  Sternen  stehenden  Worte  sind  von  derselben
den  Rand  geschrieben;  beim  Einbinden  ist  hier  ein  wenig  fortgeschnitten
so  dass  der  Name  Linke  zweifelhaft  wird.

Han^
wor'
            
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