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Schlosser-, Sporer-, Büchsenmacher- und Uhrmacher-Meister.
87. Schlosser-, Sporer-, Büchsenmacher- und
Uhrmacher-Meister.
Schrägen vom 29. Septbr. 1593-Schragenb.
d, Gesellsch, f. Gesch. u. Alterth. in Riga, Bl. 122 —125;
Artikel sind von einer späteren Hand Anmerkungen zugefügt worden, ^
charakteristisch für die Ausübung des Rechts sind. Da der Buchbinder die
mit wenig Vorsicht beschnitten hat, so ist nicht mehr alles zu entziffern.
Schrägen ist von der Hand geschrieben, deren in der Anm. 2, S. 447
Der Schlösser, sporer, buchsenmacher und Uhrmacher
meistereschrage.
Kundt und zu wissen sey jedermenniglichen, nachdem
semptliche amptsgenossen des löblichen und kunstreichen ha
wercks der Schlosser, sporer, buchsenmacher und uhrmacher
konniglichen Stadt Riga vor alten verschienen jharen und
eine geraume zeit hero mit den schwerdtfegern, grobschmie< j
roettgiessern und kupfferschmieden eine vereinigte zunfftt
gildengeselschafftt gepflogen und gehalten und aber nunmehr ^
allerhandt einschleichenden Weiterungen und vorfallenden ^
verstendtnussen uns mit einander, wie gerne wirs auch auff^ j^.
seiten gutt gesehen, ferner nicht vergleichen können, alsz sem
aus gantz erheblichen Ursachen solche unsere obliggende
schwerungen einem erbarn unnd hochweisen rathe dieser
liehen Stadt Riga, als unser lieben obrigkeit, in demutt unf
quemigkeit gantz unterdienstlich vorzutragen und zu
verursachet worden ; demnach so hat wolgemelter, hochweyser
in erwegung unsers zustandes auch umb fernerer unnd
haltung friedts unnd einigkeit willen, dahin hochgonstigk
unnd geschlossen, auch grossen fleis, worfur wir unterdieni»
danckbar, daran gewandt, damit wir von vorgedachten empte^^^^,
gesondert und ohne weitern zanck und Widerwillen kunfftigk
unsern gesellen bey gebreuchlicher amptsgerechtigkeit
erhalten werden, dieweill wir dan desfals unter uns einig
gleichstimmigk gewesen, alsz haben wir uns einer amptsordn
oder schrägen auff nachfolgende puncta verglichen,
unser unterdienstliches suchen und anhalten vom erbarn und
weisen rathe unter des herrn secretarien handt gonstigk
ratificiret und bestetiget worden, unnd lauten dieselbe anfeng
alse wie folgett: