Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Schlosser-,  Sporer-,  Büchsenmacher-  und  Uhrmacher-Meister.

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1)  ein  iglicher,  der  das  schlösserhandtwerck  gewinnen  und  bey
sich  niderlassen  will,  der  soll  erstlich  drey  '  jhar  arbeiten,  auff
man  erkennen  müge,  was  mannesz  er  sey  und  auch  seine  arbeit,
^^Iches  sowoll  vor  ihm  ist  alsz  vors  ampt  ;  darnach  so  soll  er  das
zu  drey  en  rechten  Zeiten  fordern,  unnd  soll  geschehen  die
^rzte  forderunge  vierzehen  tage  vor  Michaelis,  und  soll  seine  ehr-*che
  geburtt-  und  lehrbrieffe  auffweisen,*
2)  Soll  ein  jeder,  der  meister  werden  will,  vorgedachte  übliche
^fderunge  thun,  und  wan  er  sein  meisterstucke  einschmiedet,  soll
eins  vor  alle,  darin  die  amptköste  mit  soll  gerechnet  werden,
ampte  geben  funfifzehen  taler.  ^
^  3)  Wan  einer  seine  furderunge  genugksamb  entrichtet  vor-^fürter
  massen  zu  dreien  rechten  Zeiten  und  sein  meisterstucke
Jl'cht  vor  full  erkant  würde,  so  soll  er  noch  ein  jahr  arbeiten  und
^sser  lernen.*

4)  Item  das  meisterstücke  soll  sein  ein  castenschlosz  mit  vier
^^^•^pfen  fallen  mit  der  hertzfall  auff  und  zuzuhalten,  denn  schlussell
zwolff  kolbenreiffen,  das  eingerichte  darnach  zu  besetzen,  das
^nstraiflich  sey;  das  ander  stucke  soll  sein  sporen  unnd  stieg-S®1
  oder  ein  schlosz  zum  tische  mit  vier  stumpfen  regelin  und
2  J  ^^ngerichte  mit  zwo  Stirnen,  ®*und  soll  daz  mesterstück  ihn
Wochen  furfertiget  werden  oder  soll  wieder  wanderen.
5)  Wan  nhun  sein  meisterstucke  vor  full  unnd  genugksamb
ist,  so  soll  er  widerumb  seine  geburts-  unnd  lehrbrieffe
^¡l^^eisen,  gleichwie  es  an  andern  örtern  ein  gebrauch  ist,  und
ins  ampt  empfangen  wirdt,  soll  er  erstlich  von  einem  erbarn
die  burgerschafft  gewinnen  unnd  die  cumpanie.  ®
si  sollen  auch  diejenigen,  so  dies  ampt  beprett  haben,
IjL'^icht  verheyraten,  sie  haben  dan  des  amts  gerechtigkeit  gnugkuvor

  gewesen.  Diese  und  die  folgenden
"gen  befinden  sich  als  Randbemerkungen  bei  den  einzelnen  Artikeln  der
Wird  mcht  geha/ien  :  etz-.'

  ist  nur  t  Jahr  .
%

‘kitg  ^^'irih  nicht  ;  fordern,  wan  es  ihnen  gelüstet.  6.
^hen  esa  in  g  6  Jahren  nicht  beigebracht.
0./,  ^•“'1  gehauen:  NH.  SU  than  eine  AmptMsU  ...  a//enhemen  und  gehen
'S  Da,er.
j  ^irt  nicht  ge...;  tienten  etaliche  Tonnen  Bier.
Mt),  zwischen  Sternen  stehenden  Worte  sind  von
"f  ^  ^
«■W  *  «Immehr  gehn,,en.  NH.  Wan  der  junger  Gesell,  der  Sle.s,er  werden
•  ""Uhmude,,  muss  er  einen  ungarisch,«  Fl.  gehe«.  Siehe,  «Ich,  ,m  Schrägen.
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einer  anderen  Hand  im  Texte
            
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