Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Undeutsche Schuhmacher. 
11) Der Ältermann soll fleiszig Achtung haben auf i 
hasen, mit ihnen auch keine Gemeinschafft halten, son er 
Amtsherrn solche anmelden bey Straffe 30 Mrc. grichtes 
12) Auch sollen sie den Pöenhasen kein Pech oder zug 
Leder verkauffen bey Straffe 20 Mrc. ^ 
13) Die Unteutschen Schuster sollen 6 läge in er 
frey haben, jeden Tag 2 Paar Schue aufn Markte u 
nehmlich des Sommer bisz Glocke 8, des Winters aber bisz 
Vormittags; wer aber seine Schue heimlich entweder der 
oder andern zu verkauffen giebt, der soll nebst den ^ 
Schue 6 Mrc. Straffe geben. j.,. den 
14) Der unteutschen Schuster sollen hinführo nicht tiisr 
6 seyn; die übrigen aber, so jetzo angenommen, sollen b 
sie nach und nach absterben, alsdann sollen sie die uberb ^ 
diesen Punct halten, jedoch soll dem Amtsherrn gestalten Sa 
hierinnen zu disponiren frey stehen sonderlich mit Meisters 
15) So sollen sie auch gute Arbeit machen und 
leder verarbeiten bey Verlust der Schue und 12 Mrc. ^ 
16) Auch sollen alle halbe Jahr der Ältermann ne 
Beysitzern von allen Einnahmen richtige Rechnung dei^ 
der Amtsherr die eine Helffte zu sich nehmen, die 
Amte verbleiben soll, jedoch dasz sie es nicht misz > 
übel anlegen 
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Dasz dieses hinfort kräfftiglich gehalten werde, 
stätigung deszen e. e. Siegel hierunter getrucket, jedoc 
und dem Amtsgericht Vorbehalten gestalten Sachen nach - 
und zu mehren. Hierbey seynd die Nahmen dererjenigen, ^ p) 
diese Freyheit zu genieszen haben verzeichnet. Actum 
lói;. 
T iirlun’ir Hintplmann. 
Amtsherr' 
Heinrich Wällsitt 
Steffen Credit 
Berendt Ledtmaht 
Michel Krüsewitz 
Peter Knicke 
Michel Baltzeü 
Hansz Ledtmaht 
Hansz von Preuszen 
Matthis Knicke 
Hansz Schaltin 
Matthis IB |ru\ve 
Hans Sutteck 
Arendt [Bjerylh. 
findpt sich nur hier und nicht im Schragenb. des dim.
	        
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