Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Schuster. 
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108. Schuster. 
Amtsgerichtsentscheidung vom 12. Mai 1621. 
^^ädt-Arch. zu Riga, Amtsgerichtsprotokolle von 1619—1623, in Pergament ge- 
Von Polioband, S. 184—186. Aus den zahlreichen Amtsgerichtsentscheidungen 
Sef —162 : haben in unserer Sammlung nur solche Bestimmungen Aufnahme 
Jes ^*0, über das Niveau der persönlichen Streitigkeiten sich erhebend, einen 
^^*^**gen Charakter gewonnen haben. Vergl. S. 245, Nr. 9. Die 565 Seiten um- 
Amtsgerichtsprotokolle sind vom Notär Heinrich Ladenmacher geschrieben. 
Den 12. Mali Anno 1621. 
Herr Johan Böddeker * und Herr Nicolaus Berneken ®, 
beide amptherren G. G. (?) 
Hie teutschen Schustere wieder die undeutschen. 
^ ^cpetirten ihre vorige 4 petita, jedoch liesen sie zue, das der 
^ufif sechsze bleiben milchte. In allen Stätten wehre nur 
darumb konten sie nicht zuegeben, dasz die Unteudschen 
^rbahr für sich straffen solten. 
Unteutschen brachten ein, das sie sich lieber von den 
^s?. Selbsten alsz vom teutschen Ambte wolten straffen 
Teutschen ungebührlich mit ihnen umbgiengen, 
^'^^iche Kannen Bier hohlen laszen, und wurde kaum einer 
Bijç, geschenckett, musten fur ihnen stehen, wie die Jungen. 
ihren Schrägen und Privilegien. Es konte nicht er- 
So "'erden, das ein einige von Soldaten oder teutschen Gesellen, 
^^vor bei den teutschen Meistern alhie gearbeitet, bei ihnen 
oder gefordert wurde. 
^Jigelesen: 
In 
"ánchen. 
Uct 
*-a(jnen, sich haltende zwischen das Ambt der teutschen 
cieger an einem kegen und wieder die Unteudschen 
j Wercks an andern Theile, wird beider Parten Einbringen 
I ^*^Iucirten Uhrkunden zuvolg erkannt : Das soviel den ersten 
"^gen der Anzahl der unteudschen Meister betrifft, lest e. 
^ ^htgerichte es bei sechszen bewenden, und weilen anjezo 
übrige Zahl befundenn wirt, die dannoch schohn fur 
L. ^^"'Gsen und bestetigt ist, alse mugen dieselbe zue ihren 
.5 sich des Amptes mit gebrauchen. Nach Absterben aber 
des andern der Übrigen mag die Witwe nicht lenger dan 
" ihrem Witwenstande das Werck üben. Belangend den 
i'^nct der Stühle halber laszens die Herrn Amptherren bei 
.. 
fische Rathslinie, Nr. 556. 
35*
	        
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