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Schuster.
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108. Schuster.
Amtsgerichtsentscheidung vom 12. Mai 1621.
^^ädt-Arch. zu Riga, Amtsgerichtsprotokolle von 1619—1623, in Pergament ge-
Von Polioband, S. 184—186. Aus den zahlreichen Amtsgerichtsentscheidungen
Sef —162 : haben in unserer Sammlung nur solche Bestimmungen Aufnahme
Jes ^*0, über das Niveau der persönlichen Streitigkeiten sich erhebend, einen
^^*^**gen Charakter gewonnen haben. Vergl. S. 245, Nr. 9. Die 565 Seiten um-
Amtsgerichtsprotokolle sind vom Notär Heinrich Ladenmacher geschrieben.
Den 12. Mali Anno 1621.
Herr Johan Böddeker * und Herr Nicolaus Berneken ®,
beide amptherren G. G. (?)
Hie teutschen Schustere wieder die undeutschen.
^ ^cpetirten ihre vorige 4 petita, jedoch liesen sie zue, das der
^ufif sechsze bleiben milchte. In allen Stätten wehre nur
darumb konten sie nicht zuegeben, dasz die Unteudschen
^rbahr für sich straffen solten.
Unteutschen brachten ein, das sie sich lieber von den
^s?. Selbsten alsz vom teutschen Ambte wolten straffen
Teutschen ungebührlich mit ihnen umbgiengen,
^'^^iche Kannen Bier hohlen laszen, und wurde kaum einer
Bijç, geschenckett, musten fur ihnen stehen, wie die Jungen.
ihren Schrägen und Privilegien. Es konte nicht er-
So "'erden, das ein einige von Soldaten oder teutschen Gesellen,
^^vor bei den teutschen Meistern alhie gearbeitet, bei ihnen
oder gefordert wurde.
^Jigelesen:
In
"ánchen.
Uct
*-a(jnen, sich haltende zwischen das Ambt der teutschen
cieger an einem kegen und wieder die Unteudschen
j Wercks an andern Theile, wird beider Parten Einbringen
I ^*^Iucirten Uhrkunden zuvolg erkannt : Das soviel den ersten
"^gen der Anzahl der unteudschen Meister betrifft, lest e.
^ ^htgerichte es bei sechszen bewenden, und weilen anjezo
übrige Zahl befundenn wirt, die dannoch schohn fur
L. ^^"'Gsen und bestetigt ist, alse mugen dieselbe zue ihren
.5 sich des Amptes mit gebrauchen. Nach Absterben aber
des andern der Übrigen mag die Witwe nicht lenger dan
" ihrem Witwenstande das Werck üben. Belangend den
i'^nct der Stühle halber laszens die Herrn Amptherren bei
..
fische Rathslinie, Nr. 556.
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