Schwarzhäupter.
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ohne sonderliche undt wichtige Ursachen nicht davon bleiben h >'
wilkürlicher Straff.
2) Den Keller soll der Schaffer bey Sommerzeitten umb
Uhr auf undt Seigers 5 widerum zuschiszen,* desgleichen <-Abens
umb 6 Uhr widerumb auf und Seigers 9 widerumb^z^
schiszen* laszen. Zu Winterzeitten aber sali der Keller umb i
auf undt des Abents umb 7 Uhr zugeschoszen ',** auch deme selbe
auszerhalb der Zeit nicht offnen bey Poen 30 Mark, so offt so c
geschiehet. , .
3) Auch soll der Schaffer nach der Predigt halb 4 bJhr s
allewegen einstellen, wan man schaffer kieszet; hernacher, '
die Schaffer gekorn, soll der Keller umb 9 Uhren geschosze
werden bey Poen (10?) Mark.
4) Es sol auch der Schaffer guett Bier zu schaffen vorpUl^
sein, also das esz auf der Conpagnye bestehen kan, undt ^
vor jedes Glasz Hier 4 weisze Schilling empfangen. So er
das Hier zu geringe gebrauwen oder bestellet hette, undt
Cemmer ihn der Eille kein anders ^ bekommen wüste, s(
deH)
dem Schaffer vorsz Glasz nicht mehr alse 3 Sch. gegeben wer
doch vorbehaltlich, die Vorenderung des Taxes soll nach ad\au
der Zeit von den H. Ellerleutten gesetzet werden.
5) Das Hier soll alle Zeit des Dingstages zuvorn.
ehe
(1er
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Schaffer anfehet zu schaffen ihn Beisein beider Cemmer uni
Schaffners geschmecket werden, auch wirdt dem Schaffer,
Hier eingeprowet, zugelaszen cwee gutte Freunde seinen“ be
mitzunehmen undt auszerhalb dar keinen Gast mehr bey
30 Marek.
6) Esz soll auch der Schaffer bey seinen HierschmeckeU
Uncosten mit sonderlichen Gerichten machen, denn nur alleiu
Gerichte (auch kein Nebengericht noch gelbe Kringeln), es
Suppe oder Krebs; auch sol das Hierschmecken nicht
eine
wahren als bis halb ein Uhr bey Pohn 50 Mark.
vvan
er
7) Ferner soll auch kein Schaffer sich unternehmen, , .
.. einer* /
mit seinen gebeten Gesten an der Schaffer Tischs sitzet, mit
* Hier wäre schliessen, ** zugeschloszen resp. geschloszen zu lesen.
1 Von anderer Hand: werden.
2 Von anderer Hand: zu.
* Von anderer Hand: den.
4 Von anderer Hand : sie.