Schwarzhäupter.
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23)' Dafern einer auf dem Hausze, es sey, wasz Condition er
zu einige(n) ()fficii(s) berufifen undt gewurdiget wirdt, sol er
Riehes tre(u)wlich, unvordroszen vorrichten bey wilkürlicher Straff;
' widrigen sol er mit Namen (alter Ordnung nach)'* öffentlich
das Hret gemallet werden, kein Hier (ihme) gelanget (werden),
J^Woll im teglichen Zusamenkünften, als auch sonsten, (er soll)
^ Hauszes sich gantz enthalten, bis er sich mit den Elterleuten
^dt Eltesten abgefunden undt sol(l) dennoch gleichwoll zahln undt
^^^tten, was die beide Gern mere seines gekorn Officium halben
Achten oder konten auszgegeben (haben)^
_ ^4) So auch jemandt, er sey wer er wolle, mehr Hier alsz er
, der Handt bedecken kan, vorg(i)eszen oder vorspillen wurde,
^ ^Selbe soll, so offt solches geschihet, den armen 6 Schillinge ihn
^ f^uchse vorfallen sein ; dafern er sich dasselbe zu geben wegern
^’^de, soll ihn ferner kein Hihr mehr gelanget werden.
^5) Dafern einer befunden (wurde), der sich ihm Trinken nicht
^^igen kan, besondern die Gabe Gottes uberfliszig genieszen
dadurch geewungen, mit Reverentz zu melden, von oben sich
entledigen, derselbe soll hechlich gestrafft werden; auch soll
^ nicht frei sein auf dem Hause zu schreiben noch zu juchtzen,
^^ern sich der Erbarkeit befleiszigen.
26) Des Gleichen soll auch keiner auf ungebührliche Orter
j *^derlich auf der Vortreppe sein waszer abschlan bey 1 on
^ ^ark, so jemandt betroffen wirdt.
27) < Es soll sich keiner unterstehn aufm Hausze zu kommen,
^ dan van Vatter undt Mutter echt undt recht gebohrn; so-
sich aber solches untersteht undt es kündig wirdt, soll er
*^dich heruntergewiszen werden.
U "8)8 Das diese alle undt jede obgeschriebene Puncta auf dieser
^01] Con])agnia fest undt unvorbrüglich mugen gehalten werden,
Jlj, ^uch beiderseits Cemmere sowoll der grossen Gildestuben
tjj schwartzen Heujiter allen undt jeden Schaffern, wan das
^'"geschmeckt undt die Rechnung gehalten werden, diese
hw ' ^'esen Artikel hatte der Abschreiber übersehen und später am Schlüsse
7«geben.
Steht in der Vorlage auch in Klammern. , , ,
^ d» VoHa^ swmd amk^r Ha^ amigestnd^n
^''geschrieben.
von den»:lben Hand: jOzAMT
anderer Hand in 29 corrigirt.