Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Schwarzhäupter. 
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23)' Dafern einer auf dem Hausze, es sey, wasz Condition er 
zu einige(n) ()fficii(s) berufifen undt gewurdiget wirdt, sol er 
Riehes tre(u)wlich, unvordroszen vorrichten bey wilkürlicher Straff; 
' widrigen sol er mit Namen (alter Ordnung nach)'* öffentlich 
das Hret gemallet werden, kein Hier (ihme) gelanget (werden), 
J^Woll im teglichen Zusamenkünften, als auch sonsten, (er soll) 
^ Hauszes sich gantz enthalten, bis er sich mit den Elterleuten 
^dt Eltesten abgefunden undt sol(l) dennoch gleichwoll zahln undt 
^^^tten, was die beide Gern mere seines gekorn Officium halben 
Achten oder konten auszgegeben (haben)^ 
_ ^4) So auch jemandt, er sey wer er wolle, mehr Hier alsz er 
, der Handt bedecken kan, vorg(i)eszen oder vorspillen wurde, 
^ ^Selbe soll, so offt solches geschihet, den armen 6 Schillinge ihn 
^ f^uchse vorfallen sein ; dafern er sich dasselbe zu geben wegern 
^’^de, soll ihn ferner kein Hihr mehr gelanget werden. 
^5) Dafern einer befunden (wurde), der sich ihm Trinken nicht 
^^igen kan, besondern die Gabe Gottes uberfliszig genieszen 
dadurch geewungen, mit Reverentz zu melden, von oben sich 
entledigen, derselbe soll hechlich gestrafft werden; auch soll 
^ nicht frei sein auf dem Hause zu schreiben noch zu juchtzen, 
^^ern sich der Erbarkeit befleiszigen. 
26) Des Gleichen soll auch keiner auf ungebührliche Orter 
j *^derlich auf der Vortreppe sein waszer abschlan bey 1 on 
^ ^ark, so jemandt betroffen wirdt. 
27) < Es soll sich keiner unterstehn aufm Hausze zu kommen, 
^ dan van Vatter undt Mutter echt undt recht gebohrn; so- 
sich aber solches untersteht undt es kündig wirdt, soll er 
*^dich heruntergewiszen werden. 
U "8)8 Das diese alle undt jede obgeschriebene Puncta auf dieser 
^01] Con])agnia fest undt unvorbrüglich mugen gehalten werden, 
Jlj, ^uch beiderseits Cemmere sowoll der grossen Gildestuben 
tjj schwartzen Heujiter allen undt jeden Schaffern, wan das 
^'"geschmeckt undt die Rechnung gehalten werden, diese 
hw ' ^'esen Artikel hatte der Abschreiber übersehen und später am Schlüsse 
7«geben. 
Steht in der Vorlage auch in Klammern. , , , 
^ d» VoHa^ swmd amk^r Ha^ amigestnd^n 
^''geschrieben. 
von den»:lben Hand: jOzAMT 
anderer Hand in 29 corrigirt.
	        
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