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Anhang.
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ihnen die Atteillerielohne nicht vielmehr ordinarie kostet,
dargegen gantz erlassen werden. (* Jedoch aber dasz diese
5 Rthal. der Ambtladen allein abgehen, und die übrige
15 Rthal. Gelder obengedachter Maszen, da man die Destribution
von der ersten classis Einkauffsgelder gemachet,
unverruckt auszgetheilet werden.)
3) So musz auch jährlich, damitt diese Ambtere ihre Büchsmeisterey
nicht vergessen, ihnen ein freyer Uflfzugk und
solemner Schiesztagk nachgegeben werden, da dann dasz
fratrum praemium derer am Best treffenden Meistern gewisze
Vorzüge in dero Ämbtere und auch einige Exemplienn
etc. sein kann.
4) Weiln auch diese Ambtere auszerdem alle Nacht zur
ordentlichen (*undeutchen) Stadtswache biszhero sich
haben einfinden muszen, so können derselben so viel, alsz
nicht zur Walle gehen sollen, dieser Nachtwache voll
erlassen, dargegen zur Conestabel-Wache, so gar langsam
herumbgehet, gar willigk constringiret] und uff die Posten
ordentlich vertheilet werden.
NB. Die deutsche und undeutsche Maurer, Zimmerleute (*und ....
Czrobschmiede), die ebenmeszgik zu dieser andrn classi (*der
principalisten Ambter) gehören, bleiben benebest dem Buch(s)-meisterdienste
in Frieden alsz Kriegeszläufften auch zu \ erhüthung
und Auszleszungk der Feursbrunsten und wie vorhin
zu Friedens Zeit bey der ordinarie Nachtwagen (*und sein
in solchen Pallen) unter der Direction des Hern Vogts und
der Ordinarien Brandtmeistern; in Kriegesz Zeiten kennen
ein Theil derselben alszdann füglich auch zu den Geschützen
commcndiret werden.
C. Die in der dritten Classe befindtliche Liggere, Saltzträgere,
Henffzwingere, Bierträgere (worzu auch die'Fuhrleute und Sagere
etc. gerechnet werden mögen), können wievor alszo auch weiter
alsz Handtlängere zur Bedienung und Schlepffungk der groben
beschützen employret und in gewisenen Vellen nach den Posten
Vertheilet bleiben, welchesz ich alsz Musterher* bereits in gutte
brdenungk gebracht.
' drei ersten Worte nach der Klammer sind im Original ausgestrichen.
2 Vergl. Kopfnote zu S. 688. Johann von Schultzen ist von Mich. 1676 bis
^'ch. 1679 MQnsterherr gewesen ; auch die Kenntniss dieser Thatsache verdanke ich
freundlichen Mittheilung des Herrn Anton Huchholtz.