Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Anhang.

707
Frembde  die  Gesellen  heuffigk  anhero  begeben  mögen,  durch  ein
ofifnesz  Placat  der  Welt  entimiret,  kundt  gethann  werden.  Selbigesz
kann  uff  folgenden  membris  bestehen  :  ^
a.  Dass  nachdem  Gott,  der  Allerhöchste,  Friede  in  diesem  unsren
Vaterlande,  wofür  dessen  Nähme  gerühmet  sey,  bescheret,
und  e.  ehrb.  Rath  hieruff  eine  stadtliche  rectificirte  Vorstadt
zur  Erweiterung  dieser  sonsten  durch  allerhandt  Nahrungksmitteln,
  Gott  Lob,  gesegneten  Stadt  angeleget,  derselbe  die
auszländische  Handtwerckspurse,  Gesellen  und  Künstlere  zur
Einnehmungk  und  Bewohnungk  derselben  solemniter  invitire.
b.  Und  weiln  zum  Theil  die  Eindienungk  in  ein  Ambt  zu  2,  3
und  mehren  Jahren  den  jungen  Gesellen  sehr  anstosigk  gewesen, ­
  so  hat  e.  ehrb.  Rath  diesze  Beschwerde  in  allen
Ambtern  uff  2  Jahre  reduciret,  dasz  also  derjenige,  desz  hieselbsten
  die  Meisterschafft  in  ein  Ambt  gewinnen  will,  nicht
mehr  alsz  dasz  die  2  Jahre,  in  welchen  er  dasz  Ambt  eischet
und  zugleich  der  bürgerlicher  Nahrungk  an  diesem  Orth
erkündigen  kann,  auch,  da  esz  erfordirt  wirdt,  sein  Meisterstück ­
  verfertigen  kann,  bey  einem  ehrlichen  Meister  zu
arbeiten  gehalten  werden  möge.
c.  Da  auch  manchen  jungen  Gesellen  die  schwere  Eindienungksjahren
  biszhero  nicht  abgeschrecket  haben  mochten,  so  haben
die  Meisten  dennoch  die  hohe  Einkauffsgelder  und  Ambtsbeschwer
  von  dem  gutten  Vorhaben  ein  Meister  und  Bürger
in  Riga  zu  werden,  zum  grösten  Theil  abgehalten,  deszwegen
denn  e.  ehrb.  Rath  die  Reformation  und  neue  Verordnungk
gemachet,  dasz  die  Gesellen,  die  zu  den  Haübtambtern  und
Zünfften  und  also  zur  ersten  classi  gehören  (inserantur  tribus
hujus  primae  classis),  in  allem  und  zum  Höchstens  mitt
20  Rthal.,  die  zum  Theil  zur  Erhaltungk  Kirchen  und  Schulen,
zum  Theil  der  Beforderungk  desz  allgemeinen  Schutzeszweszen
  und  dann  auch  letzlich  zur  Vermehrung  des  Ambtsladen
  etc.  gewandt  werden  sollen,  die  Meisterschafft  ins
Kunfftigk  völligk  gewinnen  mögen.
d.  Dafern  auch  einem  und  dem  andern  jungen  Gesellen,  der
dennoch  gern  bey  uns  sich  setzen  und  niederlaszen  wolte,
diese  20  Rthal.  bey  dem  Eintritt  in  ein  Ambt  zu  erreichen
•  Die  4  folgenden  Artikel  sind  der  becjuemeren  Übersicht  wegen  mit  a.  b.  c.  d.
®iatt  wie  im  Original  mit  i.  2,  3.  4.  bezeichnet  worden.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.