Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 49. Natur. 
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artiger und wechselnder zu sei» Pflegen, als die klimatischen 
Verhältnisse. 
Die Wegsamkeit der Bodcuoberfläche hangt neben deren all 
gemeiner Zugänglichkeit vom gesammtcn Verhalten des zu Tage 
liegenden Bodens, Vorhandensein festen Grundes -c. ab, und ist 
um so günstiger, je stetiger sie sich jederzeit erhalt, ohne in ein 
zelnen Jahreszeiten regelmäßig durch Witterungseiuflüsse gänzlich 
aufgehoben zu werden. 
' Ebensolche Umstände werden für die Anbaufähigkeit der 
Bodenoberfläche maßgebend, deren Gestaltung zunächst schon die 
Form der menschlichen Niederlassungen beeinflußt und hierdurch 
iveiter auf Grundbesitzverhältnisse re. zurückwirkt. Im Ganzen 
lassen sich folgende drei ursprüngliche Anbauformen unterscheiden: 
1. die dem Vierecke oder Kreise nahetretende Klumpenform mit 
geschlossener Gruppirung der menschlichen Wohnungen um einen 
wirtschaftlichen, kirchlichen oder politischen Mittelpunkt, welche 
regelmäßig in der Ebene und anhaltslosen Fläche eintritt; 2. die 
vorzugsweise bei entschiedener Thalbildung und ausgesprochener 
Muldenform des Terrains vorkommende langgestreckte Form, bei 
der sich die Anbaue längs eines Wasserlaufes oder auch einer 
dllrch Terrainverhältnisse bedingten Wegrichtuug vertheilen; 3. der 
sich vorzugsweise nur dort erhaltende vereinzelte Anbau, wo 
Hindernisse, z. B. unebenes und gebirgiges Terrain, Eutwässc- 
rungsgräbell in deit Marschen, dichte tlnd nur durch einzelne 
lichtere Stellen unterbrochene Waldung re., den Zusammenbau 
erschweren. Die landwirthschaftlich benutzten Grundstücke pflegen 
bei der ersteren Fornì voit den Gehöften gänzlich getrennt ztt 
sein, bei der zweiten sich ait die Hinterseite letzterer in langen 
Streifen anzuschließen, während bei der dritten jeder Hof, be 
ziehentlich jeder Weiler, inmitten der zugehörigen Flur liegt und 
ein zusammenhängendes, voit Handwerkern, Tagelöhnern re. be- 
wohntes Dorf sich etwa nur daneben findet. Deshalb begünstigt 
nun auch wieder die erstgenannte Aubausorm die Zerstückelung 
(Parcellirung) des ländlichen Grundbesitzes in getrennt liegende 
Theile (Parcellen), und die letztgenannte dagegen dessen Zusammen- 
haltung (Geschlossenheit) am meisten. 
Die Fruchtbarkeit der Bvdcnoberfläche steht, insoweit sie von 
Bodenzuständen allein abhängt, namentlich mit Tiefe, Schichtung 
und Erdgehalt des Bodens in Zusammenhang. Die sich auf 
jener darbietenden Grundstücke aber sind für landbauliche Zwecke
	        
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