§ 49. Natur.
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artiger und wechselnder zu sei» Pflegen, als die klimatischen
Verhältnisse.
Die Wegsamkeit der Bodcuoberfläche hangt neben deren all
gemeiner Zugänglichkeit vom gesammtcn Verhalten des zu Tage
liegenden Bodens, Vorhandensein festen Grundes -c. ab, und ist
um so günstiger, je stetiger sie sich jederzeit erhalt, ohne in ein
zelnen Jahreszeiten regelmäßig durch Witterungseiuflüsse gänzlich
aufgehoben zu werden.
' Ebensolche Umstände werden für die Anbaufähigkeit der
Bodenoberfläche maßgebend, deren Gestaltung zunächst schon die
Form der menschlichen Niederlassungen beeinflußt und hierdurch
iveiter auf Grundbesitzverhältnisse re. zurückwirkt. Im Ganzen
lassen sich folgende drei ursprüngliche Anbauformen unterscheiden:
1. die dem Vierecke oder Kreise nahetretende Klumpenform mit
geschlossener Gruppirung der menschlichen Wohnungen um einen
wirtschaftlichen, kirchlichen oder politischen Mittelpunkt, welche
regelmäßig in der Ebene und anhaltslosen Fläche eintritt; 2. die
vorzugsweise bei entschiedener Thalbildung und ausgesprochener
Muldenform des Terrains vorkommende langgestreckte Form, bei
der sich die Anbaue längs eines Wasserlaufes oder auch einer
dllrch Terrainverhältnisse bedingten Wegrichtuug vertheilen; 3. der
sich vorzugsweise nur dort erhaltende vereinzelte Anbau, wo
Hindernisse, z. B. unebenes und gebirgiges Terrain, Eutwässc-
rungsgräbell in deit Marschen, dichte tlnd nur durch einzelne
lichtere Stellen unterbrochene Waldung re., den Zusammenbau
erschweren. Die landwirthschaftlich benutzten Grundstücke pflegen
bei der ersteren Fornì voit den Gehöften gänzlich getrennt ztt
sein, bei der zweiten sich ait die Hinterseite letzterer in langen
Streifen anzuschließen, während bei der dritten jeder Hof, be
ziehentlich jeder Weiler, inmitten der zugehörigen Flur liegt und
ein zusammenhängendes, voit Handwerkern, Tagelöhnern re. be-
wohntes Dorf sich etwa nur daneben findet. Deshalb begünstigt
nun auch wieder die erstgenannte Aubausorm die Zerstückelung
(Parcellirung) des ländlichen Grundbesitzes in getrennt liegende
Theile (Parcellen), und die letztgenannte dagegen dessen Zusammen-
haltung (Geschlossenheit) am meisten.
Die Fruchtbarkeit der Bvdcnoberfläche steht, insoweit sie von
Bodenzuständen allein abhängt, namentlich mit Tiefe, Schichtung
und Erdgehalt des Bodens in Zusammenhang. Die sich auf
jener darbietenden Grundstücke aber sind für landbauliche Zwecke