Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  49.  Natur.

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artiger  und  wechselnder  zu  sei»  Pflegen,  als  die  klimatischen
Verhältnisse.
Die  Wegsamkeit  der  Bodcuoberfläche  hangt  neben  deren  allgemeiner ­
  Zugänglichkeit  vom  gesammtcn  Verhalten  des  zu  Tage
liegenden  Bodens,  Vorhandensein  festen  Grundes  -c.  ab,  und  ist
um  so  günstiger,  je  stetiger  sie  sich  jederzeit  erhalt,  ohne  in  einzelnen ­
  Jahreszeiten  regelmäßig  durch  Witterungseiuflüsse  gänzlich
aufgehoben  zu  werden.
'  Ebensolche  Umstände  werden  für  die  Anbaufähigkeit  der
Bodenoberfläche  maßgebend,  deren  Gestaltung  zunächst  schon  die
Form  der  menschlichen  Niederlassungen  beeinflußt  und  hierdurch
iveiter  auf  Grundbesitzverhältnisse  re.  zurückwirkt.  Im  Ganzen
lassen  sich  folgende  drei  ursprüngliche  Anbauformen  unterscheiden:
1.  die  dem  Vierecke  oder  Kreise  nahetretende  Klumpenform  mit
geschlossener  Gruppirung  der  menschlichen  Wohnungen  um  einen
wirtschaftlichen,  kirchlichen  oder  politischen  Mittelpunkt,  welche
regelmäßig  in  der  Ebene  und  anhaltslosen  Fläche  eintritt;  2.  die
vorzugsweise  bei  entschiedener  Thalbildung  und  ausgesprochener
Muldenform  des  Terrains  vorkommende  langgestreckte  Form,  bei
der  sich  die  Anbaue  längs  eines  Wasserlaufes  oder  auch  einer
dllrch  Terrainverhältnisse  bedingten  Wegrichtuug  vertheilen;  3.  der
sich  vorzugsweise  nur  dort  erhaltende  vereinzelte  Anbau,  wo
Hindernisse,  z.  B.  unebenes  und  gebirgiges  Terrain,  Eutwässcrungsgräbell
  in  deit  Marschen,  dichte  tlnd  nur  durch  einzelne
lichtere  Stellen  unterbrochene  Waldung  re.,  den  Zusammenbau
erschweren.  Die  landwirthschaftlich  benutzten  Grundstücke  pflegen
bei  der  ersteren  Fornì  voit  den  Gehöften  gänzlich  getrennt  ztt
sein,  bei  der  zweiten  sich  ait  die  Hinterseite  letzterer  in  langen
Streifen  anzuschließen,  während  bei  der  dritten  jeder  Hof,  beziehentlich ­
  jeder  Weiler,  inmitten  der  zugehörigen  Flur  liegt  und
ein  zusammenhängendes,  voit  Handwerkern,  Tagelöhnern  re.  bewohntes
  Dorf  sich  etwa  nur  daneben  findet.  Deshalb  begünstigt
nun  auch  wieder  die  erstgenannte  Aubausorm  die  Zerstückelung
(Parcellirung)  des  ländlichen  Grundbesitzes  in  getrennt  liegende
Theile  (Parcellen),  und  die  letztgenannte  dagegen  dessen  Zusammenhaltung
  (Geschlossenheit)  am  meisten.
Die  Fruchtbarkeit  der  Bvdcnoberfläche  steht,  insoweit  sie  von
Bodenzuständen  allein  abhängt,  namentlich  mit  Tiefe,  Schichtung
und  Erdgehalt  des  Bodens  in  Zusammenhang.  Die  sich  auf
jener  darbietenden  Grundstücke  aber  sind  für  landbauliche  Zwecke
            
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