154 Buch 2. Kap. 2. Zusammenwirken der Produktionsmittel.
näheren Verhältnisse des Gesellschaftsunternehineus, die ihnen
ziemlich unbekannt sind. Ihr dafür gehegtes Interesse beschränkt
sich oft genug, zumal bei vorübergehender Betheiligung, auf den
augenblicklich aus der Aktie durch Divideude und Kurserhöhung
zu ziehenden Nutzen.
Das Gedeihen eines jeden Aktienunternehmens hängt immer
wesentlich von jedesmal glücklicher Wahl der leitenden Vorstände
und der sonst noch mit der Geschäftsführung Betrauten ab. Diese
können nun zwar durch den ihnen zugestandenen Gewinnantheil
und durch die Verpflichtung, eine gewisse Anzahl von Aktien zu
übernehmen, mit Geschäftserfolge betheiligt, hierdurch zu betrieb
samer Thätigkeit und insbesondere zum Erwirthschaften möglichst
großer Ueberschnssc während der Dauer ihrer widerruflichen Be
stellung angeregt, aber nicht zugleich zu der nämlichen, die Zukunft
bedenkenden Vorsicht und umsichtigen Sparsamkeit genöthigt wer
den, zu welcher volle Selbstverantwortlichkeit im eigenen Geschäft
antreibt. Die mancherlei Unzuträglichkeiten, welche mit dem
Verwaltenlassen speculativer Unternehmungen stets einigermaßen
verbunden zu sein Pflegen, treten bei den von Aktiengesellschaften
unternommenen sogar in vermehrtem Maße ein, weil weder eine
Generalversammlung noch ein Aufsichtsrath die Geschästsführenden
ebenso wirksam anzuleiten und zu überwachen vermag, wie es
einem fachkundigen Einzelnen, der aus irgend einem Grunde
die besondere Verwaltung seiner Besitznngen Angestellten über
lassen muß, oder auch einer Staatsregierung möglich ist, der gut
geschultes und je nach der individuellen Befähigung ständig für
den einen oder anderen Zweck verwendbares Verwaltungspersonal
in reicherer Auswahl zur Verfügung steht.
Zur Uebernahme durch Aktiengesellschaften eignen sich
demnach allgemeinhin nur an sich nicht allzu schwierige Ge
schäfte, für deren zweckmäßigste Durchführung das seitens
eines Einzigen oder weniger Gesellschafter daran zu wagende
Vermögen nicht ausreicht; vorzugsweise aber solche in ihrem
Betriebe verhältnißmäßig einfache und leicht zu regelnde
Unternehmungen, welche bei bedeutenderem Großbetriebe
ohnehin am erfolgreichsten sein können, einem gleichmäßig
fortbestehenden Bedürfnisse entsprechen, deshalb dauernder
den nämlichen Zweck zu verfolgen vermögen, und dabei sehr