Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  73.  Gestaltung  der  Unternehmungen.  155
bici  Capitai  erforbcm,  bnë  eben  W%eub  längerer  Beit  teine
onbcre  Verwendung  zu  suchen  braucht.
So  eignet  sich  die  Aktienform  z.  B.  zur  Herstellung  von
Unternehmungen,  welche  den  Betrieb  von  Eisenbahnen  und
Dampfschifffahrten,  oder  von  Kredit-  und  Versichernngsgeschäften
bezwecken.  Derartige  Geschäfte  benutzen  entweder  vorwiegend
stehendes,  nach  erfolgter  Abnutzung  nur  wieder  zu  ersetzendes
Kapital,  oder  sind  bei  überwiegender  Verwendung  umlaufenden
Kapitals  doch  nach  im  Voraus  feststellbaren  und  regelmäßig  einzuhaltenden ­
  Grundsätzen  mittelst  eines  sich  gleichbleibenden  Ansführungsverfahrens ­
  zu  betreiben.  Außerdem  können  diejenigen,
denen  dessen  Bewirkung  überlassen  wird,  mit  ihrem  eigenen
Interesse  am  Erfolge  ihrer  bezüglichen  Thätigkeit  unschwer  betheiligt ­
  werden.  Ebenso  paßt  diese  Unternehmungsform  bedingungsweise ­
  auch  für  den  Bergbau  in  denjenigen  Fällen,  m
denen  es,  wie  z.  B.  beim  Kohlenbergbau  in  unzweifelhaften
Kohlenrevieren,  behufs  sicherer  Erzielung  alsbaldigen  guten  Erfolges ­
  wesentlich  ist,  sofort  hinlängliches  Kapital  zur  Beschaffung
der  nothwendigen  Betriebseinrichtungen,  zum  Treiben  von
Schächten  ic.  verfügbar  zu  haben.  Dieselbe  läßt  sich  dagegen
auf  industrielle  Unternehmungen,  und  zumal  auf  solche,  welche
ihr  Fabrikat,  um  damit  dem  gegenüberstehenden  Vedarse  zu  entsprechen, ­
  in  oft  wechselnder  Beschaffenheit  zu  prodnciren  genötbigt
  smb,  ober  bereu  mtcrwlbeang  itnb  Şrobnctcnbertrieb
schon  schwierigere  Handelsgeschäfte  unvermeidlich  macht,  nur
ungleich  beschränkter,  und  auf  den  gewöhnlichen  Waarenhandel
endlich  am  wenigsten  anwenden.  Der  Landban  aber  gewährt,
obocfcíicn  ron  feiner  sonstigen  Ungceigncteit  aum  Betriebe  burd,
^ttie„Qcscm^^tcn,  mt  fid)  selbst  itn  (Wüdëfallc  bici  a"  wenig
Aussicht  auf  schnelle  Erzielung  außerordentlich  ergiebiger  Dividenden, ­
  um  für  Aktienspeculationen  sonderlich  verlockend  zu  sein.
4.  Die  bei  bergbaulichen  Unternehmungen  fonbernrtig
entftembene  Gewerkschaft,  bereit  Mitglieder  sich  nicht  mit
einer  einmaligen,  bestimmt  bemessenen  Kapitaleinlage,  sondern ­
  mit  Zubußen  beteiligen,  zu  denen  sie  nach  Verhältniß
ihrer  Gewerkenantheile  verpflichtet  sind.
Selbige  hat  sich  im  Verlaufe  der  Zeit  aus  der  dann  bestehenden ­
  „Gesellenschaft"  entwickelt,  wenn  sich  ein  Berggebäude  im
            
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