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§ 82. 83. Güterumlauf im Allgemeinen. 179
Handelsverkehr, bei unverkümmertem Freihandel, welcher eine spät
reifende Frucht tveit vorgeschrittener Kulturentwickelung ist, unge
hemmt geltend machen.
Ihre Folgen sind ebenfalls wieder ungleich bedeutsam
fe nach Ungleichheit der nationalen Leistungen, imb können
für ein Land hauptsächlich etwa nur dann vorwiegend nach
theilig werden, ivenn der ausländische Producent dem inlän
dischen gegenüber nicht blos natürlich durch die Ueberlegenheit
seiner Productionsmittel und des angewendeten Prodnctions-
versahrens, sondern auch künstlich durch wirthschaftspolitische
Maßnahmen imb ihm eingeräumte Vortheile besonders
begünstigt ist.
Ersteren Falls kommt die Ueberlegenheit des Auslandes in
Beschaffung bestimmter Güter allen inländischen Consumenten
dieser nachhaltig zu gute. Letzteren Falls hingegen verhilft die
5- B. durch in Steuerbonificativnen und Rückzöllen thatsächlich
enthaltene Exportprämien, ausnahmsweise ermäßigte Frachtsätze rc.
erleichterte Einfuhr von noch oder schon im Jnlande selbst aus-
reichend erzeugten Gegenständen keineswegs dauernd zu besserer
und bezüglich wohlfeilerer Befriedigung der Bedürfnisse. Hier
durch kann vielmehr bedingungsweise die inländische Production
wirklich nur nutzlos geschädigt und infolge hiervon zugleich die
Eonsumtionsfähigkeit geschwächt werden.
9 83.
Vermittelt aber wird der Güterumlauf durch den Tausch,
bei welchem das Taitschverhältniß der Güter im Preise
einen Ausdruck findet, und befördert durch die Circula-
tions mittel.
Die Lehre von der Circulation der Güter zerfällt demnach
in die Lehre vom Preise und von den Circulationsmittelu.