Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 120. Kreditzahlungsmittel. 
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§ 120. 
Unter Papiergeld, im weitesten Sinne des 
Worts, begreift man dem gewöhnlichen Sprachgebrauche 
nach zweierlei durchaus verschiedenartiges, uneigentliches und 
eigentliches Papiergeld. 
Un eigentlich es Papiergeld ist ein in Geld 
scheinen bestehendes Geldsurrogat, d. h. ein Ersatzmittel für 
Geld in der Forni von auf einen bestimmten Geldbetrag 
lautenden und auf den Inhaber gefteltten unverzinslichen 
Schuldverschreibungen, welche deshalb, weil deren Aussteller 
verspricht, dieselben entweder stets sofort zu vollem Betrage 
in baarem Gelde einzulösen oder doch wenigstens selbst bei 
Zahlungen vollgiltig anzunehmen, als äußerst umlaufsfähige 
Anweisungen auf Geld das Metallgeld in seiner Bedeutung 
als Tauschmittel zu vertreten vermögen. 
Eigentliches Papiergeld hingegen ist ein selb 
ständiges Scheingeld, welches in zwar ebenfalls auf den 
Inhaber gestellten und unverzinslichen, dabei aber wenig 
stens zunächst nicht in Geld einlösbaren und dafür durch 
staatliche Anordnung zum allgemeinen gesetzlichen Zahlungs 
mittel erhobenen Schuldverschreibungen besteht, demnach als 
jenes neben dem Münzgelde oder bezüglich anstatt desselben 
bemltzt werden muß, und somit schließlich auch zugleich zum 
Werthsmesser wird. 
Das so verschiedenartige Papiergeld wird entweder vom Staate 
oder von Privaten (Gemeinden und sonstigen Korporationen), 
namentlich von den weiter unten zu erwähnenden Banken aus 
gegeben, erscheint sonach, je nach der Person des Ausstellers, 
als Staatspapiergeld (Kasseilanweisung, Kassenbillet re.) oder als 
Privatpapiergeld (Stadtkämmereischein re.) und bezüglich als 
Banknote (Bankschcin, Bankzettel). Dasselbe ist allgemeinhin 
entweder cinlösbar oder uneinlösbar, und ferner, je nachdem es 
nur nach freier Uebereinkunft angenommen zu werden braucht 
oder in Folge gesetzlicher Bestimmung angenommen werden muß, 
entweder frei umlaufend (freies Papiergeld) oder mit Zwangs- 
knrs ausgestattet, d. h. zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt. 
(Zwangspapiergeld).
	        
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