Full text: Die Volkswirthschaftslehre

282 Buch 3. Kap. 2. Circulationsmittel. 
bcmi msgabc als S)at#n ani^ïi^ seitens bet Bans gemalter 
Geschäfte gleichzeitig Forderungen erworben werden, mit deren 
mcberein&ieSung bic %otcnfcí)uíb selbst cbenfaßS micber in anriiet- 
kehrenden Noten eingezogen oder baar gedeckt wird. Denselben 
kann daher neben dem bereitzuhaltenden Baarvorrathe, welcher 
einer zwar gewöhnlichen, aber keineswegs allgemeingiltigen 
Annahme nach mindestens etwa ein Viertel bis ein Drittel der 
umlaufenden Notensnmmc betragen soll, durch leicht realisirbare 
Werthe in jenen mittels der Notenausgabe erworbenen Forde 
rungen eine vollständige Deckung (bankmäßige Fundation) gegeben 
werden. Staatspapiergeld hingegen tvird in der Regel nicht aus 
gegeben, um den damit aufgenommenen Kredit wiederum weiter 
p begeben, sondern um ein zur Bestreitung des Staatsbedarfes 
^forderlich gewordenes An leihen uiiverzinslich aufzunehmen. 
Fur dieses Papier bieten sich ausschließlich in dem zur Sicherung 
der Einlösbarkeit (als Metallfnndation) hinterlegten Edelmetall- 
schatze stets bereite Decknngsmittcl dar, während, falls letztere sich 
einmal in besonders bewegten oder sogar den geordneten Fort 
bestand des Staats bedrohenden Zeiten als unzureichend erweisen 
sotten, es immer# 111,1^8# faßen sann, bie barüber hinaus 
0#^%^ Wittel sancii genug pt ^a^iereinIöfung ffüffig 
«u machen, oder auch nur die alsdanii in Steuerzahlungen re 
an bie Staatskassen um so stärker prüdflrömcnbcn Steine 
emzubehalten und dadurch aus dem Verkehre zu ziehen. 
Uneinlösbares Papiergeld ist dagegen eine Anlveifung aus 
die Einnahmen der Zukunft. Solches wird nur in dem Maße 
vollgiltig angenommen, in welchem jene gesichert erscheinen und 
m welchem eS selbst wieder zu Zahlungen an den Ausgeber 
verwendbar ist. Der Staat kann deshalb leicht, so lange das 
vertrauen zur Gewissenhaftigkeit und Vorsicht seiner Verwaltniig 
der Sicherheit seiner Einkünfte re. unerschüttert ist, eine zu den 
an # p entriditenben Steuerungen in günstigem %erMIt= 
nlssc stehende Menge entweder überhaupt iiicht oder doch nur 
mittels ber feloeiiig üerfügbaren Snffcnbcftünbc cinlöSbarcu 
Papiergeldes dadurch im Umlaufe und gleichwerthig mit Münze 
erhalten, daß er zusichert, dasselbe jederzeit an Zahluiigsstatt. 
anstatt des Münzgeldes, bei den öffentlichen Kassen und zumal 
in (Lteuerzahlungen (Stcuerfnndation) anzunehnien. In unsicheren 
feiten, unb über eine bu^ bic 0cträc^tIic^kcit beS Staatskassen^ 
ncrfe# beschränkte Menge hinaus, kann jedoch uneinlösbares
	        
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