Full text: Die Volkswirthschaftslehre

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§ 131. 132. Communicationsmittel. 
Tüumüd)e Bereinigung Oemirfenben^iífêmitteí be§ Beríe^g, 
ble Verbinbnngsmittel uttb bie Umsatzmittel. 
Unter ersteren, ben als Communicationsmittel 
in bcAeidinenben Berbinbungsmitteln, finb alle btcjentgen 
nriwt. ober gemeinlnirt^diaftíi^en Borfe^rnngen nnb @in= 
richtungen zu verstehen, welche, indem sie znr Bersenbnng 
von Sachgütern sowie znr Beförderung von Personen und 
Nachrichten von einem Ort zum anderen, oder znr wetteren 
Berbreitung von Anzeigen und sonstigen Mittheilungen 
dienen, theils ben Güter-, Personen- unb Nachrichtentrans 
port, theils ben Anzeigeverkehr vermitteln. 
Zu den Communicatiousmitteln, den Transport- und Ber- 
öffentlichnngsmitteln, zählen daher: erstens Wegeanlagen und 
Transportanstalten, also z. B. einerseits die durch Meere Seen 
und Flüsse zwar freiwillig dargebotenen, jedoch erst durch die 
Anlage von Häfen, Leuchtthürmen, Leinpfaden, durch Correction 
des Fahrwassers rc. recht benutzbar werdenden, oder durch Eaual- 
bauteu künstlich geschaffenen Wasserwege, die durch Pfadbahnung, 
Straßcnaulegung, Erbauung von Chausseen und Eisenbahnen 
hergestellten Festlandswege mit den sie ergänzenden Ueber- 
brückungen rc., die Telegraphcnleituitgeu und die den Luftweg 
benutzenden optischen oder akustischen Telegraphen; andererseits 
alle Transport schaffeltde Unternehmungen (Transportgewerbe), 
ivelche unter Anwendung von Arbeit (Transportarbeit) vermittelst 
Benutzung von Wegen und der Eigenart dieser angepaßten Trans 
portvehikeln, vou Trag- oder Fahrzeugen (Traggestellen, Satteln, 
6ÜIWcn, Müßen, @d#n, BuftWonB x.) unb fortbcinegenben 
Kräften (der Menschen und Thiere, des Windes und Dampfes 
ober ber GkUricität ;c.), $ranBÿortkt^^un0cn ÿrobuctrcn nnb 
bezüglich verkaufen, insbesondere die Posten, Telegraphen- und 
Eiseitbahnbetriebsanstalten; zweitens Zeitungen nnb Unzetge- 
bliittcr rc., ivelche ihrerseits ebenso, wie überhanpt bte gesummte 
Ņresse, zu besserer Befriedigung riicht nur materieller, sondern 
auch geistiger Verkehrsbedürfnisse verhelfen. 
§ 132. 
Welche Communicationsmittel aber örtlich uttb zeitlich 
überhaupt möglich finb, bas hängt von ber jebesmaligen
	        
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