Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 139. 140. Einkommen im Allgemeinen. 263 
der für den zu dessen Bezug Berechtigten als Roheinnahme 
(Roheinkommen) erscheint. Das eigentliche Einkommen (Rein 
einkommen) hingegen besteht in dem Werthsüberschusse, den ein 
wirthschaftendes Subject in crwirthschasteten neuen Gütern über 
die behufs deren Beschaffung seinerseits aufgewendeten Vermögens 
werthe hinaus bezieht. 
Einzelnen Falls läßt sich übrigens das in der Gesammt- 
einnahme wirklich enthaltene reine Einkommen sehr oft nur mit 
Hilfe einer sorgfältigen Buchführung und mittels aus den Ergeb 
nissen dieser abgeleiteter Berechnungen zuverlässig ausscheiden. 
Genaue Buchführung wird daher auch bei weiter vorgeschrittener 
Kultur nicht nur wegen zunehmender Ausbildung der Geldwirth 
schaft möglicher, sondern zugleich um so unentbehrlicher, je 
mannigfaltiger und wechselnder sich nun in Folge entwickelteren 
Güterumlaufes die Productionsbedingungen gestalten. Auf den 
niederen Kulturstufen dagegen ist eine umständlichere Rechnungs 
führung ohnehin der vorherrschenden Naturalwirthschaft halber 
ungleich weniger thunlich und überdies schon deshalb minder 
nothwendig, weil da die für die Art und Weise der Production 
maßgebenden Verhältnisse andauernder unverändert bleiben und 
das durch lange Erfahrung als zweckmäßig bewährte landübliche 
Verfahren vorerst noch einen ausreichenden Anhalt für die Wahl 
des örtlich anzuwendenden Productionsverfahrens darzubieten 
vermag. Jedenfalls aber tritt das Bedürfniß nach Haltung eines 
erschöpfenden Rechnungswesens in einigen Erwerbszweigen ver- 
hältnißmäßig früher und in anderen erst weit später hervor. 
Dasselbe kann ferner um so eher vollständig befriedigt werden, 
je geringer die Schwierigkeiten sind, welche der zutreffenden Nach- 
wcisung des Ab- und Zuganges an Vermögenstheilen vermöge 
deren äußerlicher Bemeßbarkeit und gegenseitiger Vergleichbarkeit 
entgegenstehen. So^macht sich z. B. jenes Bedürfniß im Handel 
frühzeitiger geltend als in der Landwirthschaft, und ist außerdem 
bei ersterem weit unbehinderter in qualificirter Weise zu befriedigen 
als bei letzterer. 
8 140. 
Jedes Einkommen besteht in Producten. wird als 
ursprüngliches oder auch als abgeleitetes bezogen, und ist. 
insofern es den nothwendigen Unterhaltsbedarf übersteigt, 
theils Bedarfseinkommen, theils freies Einkommen.
	        
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