Full text: Die Volkswirthschaftslehre

268 Buch 4. Distribution der Güter. 
Bcvölkerungsklassen ebenfalls wieder nur annähernd richtig 
abgeleitet zu werden vermag. 
8 142. 
Das Volkseinkommen zerspaltet, indem es sich unter 
die an der Production betheiligten Einzelnen nicht will 
kürlich sondern nach bestimmten Regeln vertheilt, in drei 
Einkommenszweige, in Grundrente, Arbeitslohn und 
Kapitalzins, ìvelche freilich in der Wirklichkeit selten ganz 
rein ltnb unvermischt Vorkommen. 
Die Vertheilung des Volkseinkommens erfolgt nach den im 
Nachfolgenden zu erweisenden Regeln, geschieht aber offenbar 
dann am gerechtesten, wenn Jeder davon in dem Maße erhält, 
in welchem er zum Entstehen desselben durch seine Betheiligung 
an der Production beigetragen hat, was auch mittels Tausches, 
bei freier Vereinbarung über die für jede productive Mitwirkung 
zu beanspruchende Vergeltung, und unter regelnder Einwirkung 
der Concurrenz im Großen und Ganzen mindestens besser erreicht 
wird, als es durch den Machtspruch irgend einer die Austheilung 
übernehmenden äußeren Gewalt zu erreichen tväre. 
Die Einzelnen vermögen sich ferner an der Production zwar 
in sehr verschiedener Weise zu bethciligen, stets jedoch nur ent 
weder mit Vermögen, Grundstücken und Kapitalien, oder mit 
Arbeit und bezüglich mit dieser und jenem zugleich. Sie werden 
sich auch gewöhnlich überhaupt nur dann an der Production 
dauernder betheiligen können und sich, zumal zu Gunsten 
Anderer, einer persönlichen Mühewaltung, Genußenthaltung rc. 
unterziehen wollen, wenn sie hierfür eine über den bloßen 
Vermögcnsersatz hinausgehende Entschädigung als aufwiegende 
Vergeltung erhalten und dadurch also zu Einkommen gelangen. 
Letzteres erscheint demgemäß, mit Rücksicht auf die Art ‘ der 
Betheiligung der bei der Production gemeinschaftlich Zusammen 
wirkenden, je nachdem es als Vergeltung für Mitwirkung mit 
Grundstücken, Arbeitsleistungen oder Kapitalien bezogen wird, 
entweder als Grundrente, welche aus der Anwendung von 
Grundstücken hervorgeht, oder als Arbeitslohn, welcher die 
geleistete Arbeit vergütet, oder als Kapitalzins, welcher sich aus 
der Verwendung von Kapitalien ergiebt.
	        
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