274 Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige.
Von der eigenen Beschaffenheit der Grundstücke tu
Bezug auf Boden und natürliche Lage hangt zunächst
deren natürliche Geeignetheit für bestimmte Gebrauchszwecke,
z. B. deren bauliche Bebaubarkeit, landtvi'rthschaftliche Frucht
barkeit, bergbaulicher Reichthum re., und die Schwierigkeit ihrer
technischen Benutzung, somit auch die mögliche Ergiebigkeit der
behufs jener auf sie zu machenden Verwendungen ab. Letztere
pflegt um so größer zu sein, je geeigneter die Grundstücke ver
möge ihrer Naturbeschaffenheit für bestimmte Zwecke der Pro
duction sind, und umgekehrt um so geringer, während in der
Regel die Kosten einen um so beträchtlicheren Antheil des Ertrages
in Anspruch nehmen, je ungünstiger die Grundstücksbeschaffenheit
enttveder wegen an sich geringer Fruchtbarkeit re. oder wegen
solcher Eigenschaften ist, welche die Bebauung, Ausbeutung re.
besonders erschweren. Unter sonst gleichen Umständen vermögen
daher die verhältnißmäßig günstigst beschaffenen Grundstücke im
Vergleich mit jeden: ztvar für die nämlichen Zwecke gebrauchten
aber minder gut beeigcnschaftcten Grundstücke eilten größeren
Werthsüberschuß über die Prvductionskosten und somit eine höhere
Grundrente zu ergeben. Man vergleiche z. B. eine tiefgründige,
erdrciche, leicht zu bearbeitende Ackerlandsflache mit einem flach-
gründigen und steinigen Ackerstücke in entweder milder oder rauher
klimatischer Lage, oder ein reiches, sicheres und wenig Schwierig
keiten beim Abbau darbietendes Bergwerk mit einem wenig aus
giebigen, unsicheren und schwer zu betreibenden, oder einen guten
mit einem schlechten Baugrunde in entweder geschützter oder aus
gesetzter Lage K.
Ungleiche räumliche Lage der Grundstücke in wir th-
schastlicher Beziehung, rücksichtlich welcher einerseits die
allgemeine Bcrkehrslage (Absatz- und Bezugslagc) nnb anderer
seits die besondere Bcwirthschaftungslage (Benutzuugslage) in
Betracht kommt, beeinflußt theils den Werth des Ertrages, theils
die Höhe der Productionskosten und wirkt deshalb ganz ähnlich
wie die ungleiche eigene Beschaffenheit der Grundstücke. Je
weiter entfernt z. B. landtvirthschaftlich benutzte Grundstücke
vermöge ihrer Verkehrslage vom Markte (Absatzorte) sind, um
so beträchtlichere Versendungskosten entfallen auf die erzeugtet:
Verkaufsproducte und um so mehr geht von: Marktpreise dieser
für Deckung jener verloren Je weiter entfernt oder je unzu
gänglicher aber solche Grundstücke vermöge ihrer Bewirth-