Full text: Die Volkswirthschaftslehre

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Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. 
deshalb nicht zu sinken vermag, weil ein nachhaltig fort 
dauerndes Angebot an Arbeit eben nur dann stattfinden 
kann, wenn der Arbeitslohn wenigstens so groß ist, daß mit 
ihm die durch den herkömmlich gewordenen Unterhaltsbedarf 
der Arbeiter bedingten Unterhaltskosten durchschnittlich m 
bestreiten sind. 
Die llttterhaltskvsten umfassen den Gesammtaufwand, welcher 
mit dem herkömmlichen Unterhalte des Arbeiters und dessen 
Familie sowohl zu der Zeit, während welcher er arbeitsfähig ist, 
als auch zu der Zeit, während welcher er noch nicht oder nicht 
mehr arbeitsfähig ist, verbunden bleibt. 
Der Betrag dieser Kosten ist zunächst abhängig von der 
üblichen Lebensweise der Arbeiter und den dadurch bedingten 
Lebensbedürfnissen, welche je nach Klima, herrschenden Gewohn 
heiten, Bildungszuständen re. und zumal je nach Arbeitsart sehr 
ungleich groß und vielfach verschieden sind. In warmen Ländern 
z. B. sind neanche Bedürfnisse in Bezug auf Wohnung, Bekleidung 
und Nahrung an sich geringer als in kälteren Ländern, während 
die Arbeit selbst freilich um so mehr Ueberwindung kostet, je 
heißer es ist. Herrschende Gewohnheiten rücksichtlich der Befrie 
digung entbehrlicherer Lebensgenüsse oder der Genügsamkeit im 
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mittel re. vermögen die Unterhaltskosten theils zu erhöhen, theils 
niedriger zu erhalten. Besonders abweichend endlich sind die 
Bedürfnisse des Arbeiters je nach der Arbeitsart. Geistige 
Arbeiten z. B. machen eine gänzlich andere Lebensweise noth 
wendig, als diejenige ist, welche bei hauptsächlich Muskelkraft in 
Anspruch nehmenden Arbeitsverrichtungen entsprechend sein kann 
Ebenso muß der Arbeiter bei Ausführung von Arbeiten, welche 
die Körperkräfte ungemein anstrengen, sich überhaupt weit reich 
licher imb besser ernähren um arbeitskräftig zu bleiben, als bei 
Beschäftigung mit nur leichteren Handarbeiten. 
Jene Kosten sind aber auch in Bezug auf diejenigen Arbeiten, 
welche nicht gewöhnlich und überwiegend durch jüngere und un- 
verheirathete Arbeiter oder durch solche Arbeitskräfte verrichtet 
werden, die sich begnügen dürfen, mittels ihrer Arbeit nebenbei 
lediglich einen Theil ihres Unterhaltsbedarfes zu verdienen, 
noch ^ abhängig von der durchschnittlichen Kvpfzahlstärke der 
betreffenden Familien, indem der Arbeiter, nur dauernd bestehen
	        
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