Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  152.  153.  Arbeitslohn.

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für  sciite  Arbeit  verbleibt,  und  bezüglich  in  dem  Preise  für
die  geleistete  Arbeit.
Derselbe  richtet  sich  nach  den  Produetionskosten  der
Arbeit,  nach  dem  Gebrauchswerthe  der  Arbeit  und  der
Zahlungsfähigkeit  der  Arbeitskäufer,  sowie  ferner  nach  dem
zwischen  Nachfrage  nach  und  Angebot  an  Arbeit  stattsindenbcn
  Verhältnisse.
Der  Arbeitslohn  ist  die  Vergeltung  der  durch  Arbeitsleistung
gebrachten  persönlichen  Opfer.  Wer  seine  Arbeitskraft  einem
Anderen  zur  Benutzung  überläßt,  bezieht  den  entweder  fest  vorausbestimmten
  oder  vom  technischen  und  beziehentlich  wirthschaftlichen
  Erfolge  der  Arbeit  abhängig  gelassenen  Lohn  (Natural-  und
Geldlohn,  Zeit-,  Stück-  und  Antheilslohn)  in  dem  für  die  überlassene ­
  Arbeit  ausbedungenen  Preise.  Von  diesem  letzteren  bleibt,
um  den  reinen  Lohn  auszuscheiden,  vorweg  in  Abzug  zu  bringen
der  darin  allenfalls  noch  enthaltene  Kapitalersatz  und  Kapitalzins,
z.  B.  die  Vergütung  für  seitens  des  Arbeiters  gestellte  Werkzeuge
oder  gelieferte  Hilssstoffc  re.,  sowie  die  etwa,  z.  B.  bei  autheilig
übernommener  Uebertragung  des  wirthschaftlicheu  Mißlingens  der
Production  oder  langfristiger  Kreditirung  des  Lohns  bis  zu
bestimmten  Auszahlungsterminen  rc.,  hinzugetretene  Entschädigung
für  besondere  Verlustgefahr  oder  in  Betracht  kommende  Verzögerung ­
  der  Gegenleistung.
§  153.
Die  Produetionskosten  der  Arbeit  ergeben  sich
aus  dem  standesgemäß  nothwendigen  Unterhaltsbedarfe  der
Arbeiter  und  der  von  ihnen  zu  ernährenden  Familien.
Ihre  Beträchtlichkeit  ist  von  den  durch  Deckung  jenes
Bedarfes  erwachsenden  Unterhaltskosten  abhängig,  also
namentlich  von  der  üblichen  Lebensweise  und  der  durchschnittlichen ­
  Kopfzahlstärke  der  Arbeiterfamilien,  ferner  von  dem
Maße,  in  welchem  die  einzelnen  Familienglieder  durch  eigene
Arbeitsleistung  miterwerben  können,  und  endlich  von  dem
Preise  der  benöthigten  Unterhaltsmittel.
Dieselben  bestimmen  zusammengenommen  den  niedrigsten
Betrag  des  Arbeitslohnes,  unter  welchen  letzterer  dauernd
            
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