Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 153. Arbeitslohn. 
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und in beit Kindern einen Wiedcrersatz für seine mit dem Tode 
vollständig erlöschende Arbeitskraft nachziehen zu können, durch 
seine Arbeit nicht nur die Mittel für seinen persönlichen Unter 
halt, sondern zugleich für den seiner Familie ganz oder mindestens 
theilweise erwerben muß. Letzteres ist dann ausreichend, wenn 
cs üblich und durchschnittlich möglich wird, daß einzelne Familien 
glieder, die Frau und erwachsenere Kinder, neben ihren haus- 
wirthschaftlichenLeistungcn einen weiteren Theil des Gesammtbedarfes 
der Familie durch eigene Arbeit mitverdienen helfen. 
Die Kosten des herkömmlichen Unterhalts sind außerdem 
wesentlich verschieden je nach den durchschnittlichen Preisen der 
benöthigten Unterhaltsmittel, der Lebensmittel und anderer zur 
Befriedigung körperlicher oder geistiger Bedürfnisse gebrauchten 
Güter. Am entscheidendsten wirken hierbei jedesntal die Preise 
derjenigen Bedürfnißbefriedigungsmittel ein, für deren Beschaffung 
der verhältnißmäßig größte Theil des Einkommens verwendet 
werden muß. Es muß z. B. schon, je geringer der Verdienst 
ist, ein verhältnißmäßig um so größerer Bruchtheil desselben für 
Nahrung verwendet werden. In demselben Maße werden als 
dann die Preise der Nahrungsmittel und zumal diejenigen der 
besonderen Falls gerade am massenhaftesten verbrauchten Haupt 
nahrungsmittel, z. B. des Brotes, der Kartoffeln re., vor 
wiegender entscheidend für den Betrag jener Unterhaltskosten. 
Der Arbeitslohn muß demnach steigen, falls sich die Pro- 
ductionskosten der Arbeit nachhaltig erhöhen, und kann dagegen 
fallen, falls jene sich etwa im Gegentheile nachhaltig erniedrigten, 
wogegen vorübergehende Schwankungen der betreffenden Kosten 
im Großen und Ganzen keine derartige Veränderung zu bewirken 
vermögen, sonderit vielmehr die Lohnhöhe unberührt lassen. 
Derselbe muß also z. B. dann steigen, wenn in Folge irgend 
eines Umstandes die Lebensweise der Arbeiter sich nach und nach 
allgemein verbessert und die standesgemäßen Lebensansprüche sich 
demgemäß dauernd erweitern, oder wenn die Lebensmittel 2c. 
theurer werden. Int ersteren Falle würde ohne ebenmäßige 
Lvhnsteigerung eine Abnahme der Arbeitervermehrung und des 
zukünftigen Angebots an Arbeit eintreten, weil unter solchen 
Ständen, welche zur Annahme gesteigerter Lebensansprüche gelangt 
sind, doch in der Regel die Meisten nicht früher eine Familie 
begründen, bevor sie hoffen dürfen, diese nach Standessitte ernähren 
zu können, und Viele es sogar vorziehen, lieber zeitlebens ledig
	        
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