§ 153. Arbeitslohn.
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und in beit Kindern einen Wiedcrersatz für seine mit dem Tode
vollständig erlöschende Arbeitskraft nachziehen zu können, durch
seine Arbeit nicht nur die Mittel für seinen persönlichen Unter
halt, sondern zugleich für den seiner Familie ganz oder mindestens
theilweise erwerben muß. Letzteres ist dann ausreichend, wenn
cs üblich und durchschnittlich möglich wird, daß einzelne Familien
glieder, die Frau und erwachsenere Kinder, neben ihren haus-
wirthschaftlichenLeistungcn einen weiteren Theil des Gesammtbedarfes
der Familie durch eigene Arbeit mitverdienen helfen.
Die Kosten des herkömmlichen Unterhalts sind außerdem
wesentlich verschieden je nach den durchschnittlichen Preisen der
benöthigten Unterhaltsmittel, der Lebensmittel und anderer zur
Befriedigung körperlicher oder geistiger Bedürfnisse gebrauchten
Güter. Am entscheidendsten wirken hierbei jedesntal die Preise
derjenigen Bedürfnißbefriedigungsmittel ein, für deren Beschaffung
der verhältnißmäßig größte Theil des Einkommens verwendet
werden muß. Es muß z. B. schon, je geringer der Verdienst
ist, ein verhältnißmäßig um so größerer Bruchtheil desselben für
Nahrung verwendet werden. In demselben Maße werden als
dann die Preise der Nahrungsmittel und zumal diejenigen der
besonderen Falls gerade am massenhaftesten verbrauchten Haupt
nahrungsmittel, z. B. des Brotes, der Kartoffeln re., vor
wiegender entscheidend für den Betrag jener Unterhaltskosten.
Der Arbeitslohn muß demnach steigen, falls sich die Pro-
ductionskosten der Arbeit nachhaltig erhöhen, und kann dagegen
fallen, falls jene sich etwa im Gegentheile nachhaltig erniedrigten,
wogegen vorübergehende Schwankungen der betreffenden Kosten
im Großen und Ganzen keine derartige Veränderung zu bewirken
vermögen, sonderit vielmehr die Lohnhöhe unberührt lassen.
Derselbe muß also z. B. dann steigen, wenn in Folge irgend
eines Umstandes die Lebensweise der Arbeiter sich nach und nach
allgemein verbessert und die standesgemäßen Lebensansprüche sich
demgemäß dauernd erweitern, oder wenn die Lebensmittel 2c.
theurer werden. Int ersteren Falle würde ohne ebenmäßige
Lvhnsteigerung eine Abnahme der Arbeitervermehrung und des
zukünftigen Angebots an Arbeit eintreten, weil unter solchen
Ständen, welche zur Annahme gesteigerter Lebensansprüche gelangt
sind, doch in der Regel die Meisten nicht früher eine Familie
begründen, bevor sie hoffen dürfen, diese nach Standessitte ernähren
zu können, und Viele es sogar vorziehen, lieber zeitlebens ledig