§ 161. Kapitalzins. 305
von Kapital entfällt, und bezüglich in dem Preise der Kapital-
nutzung.
Derselbe ist bedingt durch die Productivitüt des Kapitals
sowie durch die bei der Kapitalbildung zu bringenden persön
lichen Opfer, und richtet sich nach der Größe letzterer, nach
den: Gebrauchswerthe der Kapitalnutzungen, der Zahlungs
fähigkeit der darnach Begehrenden, sowie nach dem zwischen
Angebot und Nachfrage stattfindenden Verhältnisse.
Ertrag und einen darin enthaltenen Werthsüberschnß können
Kapitalien nur in Folge productiver Anwendung bringen. Eine
scheinbare Ausnahme hiervon bilden diejenigen Leihkapitalien,
welche seitens des Entleihers für gänzlich unproductive Zwecke
benutzt werden, und dennoch ihrem Eigenthümer Zins (Inter
essen von umlaufenden und Miethzinse voir stehenden Kapitalien)
eintragen, weil sie an und für sich auch einer erfolgreicheren
Verwendung zuzuführen wären.
Das Entstehen des Kapitalzinses beruht also darauf, daß
der Ertrag der Production sich durch Anwendung von Kapital
vermehren läßt, und daß die Kapitalbildung ebenso wie die
Ueberlassung der Kapitalnutzung an Andere mit durch Genuß
entbehrung und Ueberwindung zur Genußenthaltung gebrachten
Opfern verbunden ist.
Uebrigens hat der Zins es wiederum insbesondere mit der
Grundrente gemein, daß er ebenfalls äußerst selten ganz rein
bezogen wird. Mittels ihres Kapitals auf eigene Rechnung und
Gefahr hin Producircndc beziehen ihn im Reinerträge der
Production jedenfalls mit anderweitem Einkommen vermischt,
ausleihende Kapitalbesitzer aber in dem für die Ueberlassung der
Kapitalnutzung erhaltenen Preise oft noch wenigstens mit Ver-
mogenscrsatz vermengt. Der wirklich reine Zins ergiebt sich
erst nach völliger Ausscheidung jedes anderartigen Einkommens,
und aus dem Gesammtertrage („Rohzinse'h eines Kapitals nach
Abzug der darin etwa enthaltenen Ersatzposten, namentlich des
Ersatzes für geschehende Abnutzung oder aufzuwendende Jnstand-
erhaltung, sowie der hinzugekommenen Vergütung (Risikoprämie)
für die mit der Selbstanwendung, dem Vermiethen oder Aus
leihen fast stets verbundene Gefahr möglicher Verluste. Diese
letzterwähnten, im Rohzinse steckenden Beimengungen sind je
nach Art und Benutzung der Kapitalien sehr ungleich beträchtlich.
Schober, Bolkswirthschaftslehre. 3. Stufi. 20