Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 186. Geartetheit der Consumtion. 353 
Leistungsfähigkeit re. wieder zugutekommenden Verwendungen 
in den Staat und seine Anstalten (zu „staatswirthschaftlichen 
Kapitalaillagen") oder zu Bestreitung unvermeidlicher „außer 
ordentlicher" Ausgaben erforderlich sind. Staatsanleihen verdienen 
vielmehr bedingungsweise den Vorzug vor Mehrbesteuerung, falls 
z. B., während eine Erhöhung der Besteuerung bedenklich wäre, 
disponible Kapitalien ausreichend vorhanden sind und demnach 
nicht zu befürchten ist, daß nichtdisponibles Kapital in nachtheiliger 
Weise den Privatwirthschaften entzogen oder durch vermehrte 
Nachfrage nach Kapital eine störende Steigerung des Zinsfußes 
herbeigeführt werden würde. Unbedingt ungünstig muß es 
hingegen allerdings zurückwirken, wenn die gewöhnlichen und 
regelmäßig wiederkehrenden Staatsausgaben (die „Normalerforder- 
nisse") andauernder nicht durch „ordentliche" Einnahmen 
(Steuern re.), sondern nur mittels Zuhilfenahme des Kredits 
vollständig gedeckt werden können. 
Schober, Volkswirthschaftslehre, ñ. Aufl. 
23
	        
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