Beim Errechnen des Unkostenzuschlages ist davon ausgegangen, daß der Pflichtige Aus-
gaben für Miete hat. Für den allein arbeitenden Meister ist ein Betrag von 150.— bis 400.— #4
eingesetzt, je nach der Zahl und Größe der benötigten Räume. Mit der Größe des Betriebes
ist auch der eingesetzte Mietbetrag. Betreibt der Pflichtige sein Handwerk im eigenen
Hause, so ist ein entsprechender Betrag für den Mietwert der Räume von den Unkosten abzusetzen,
Zu beachten ist hier insbesondere, daß die Tüchtigkeit des Meisters häufig die Unkosten
verringern wird. Bei tüchtigen Meistern ist daher gegebenenfalls der Unkosten zu verringern.
Dadurch tritt eine Erhöhung des Einkommens ein.
Die Höhe des Unkostenaufschlages wechselt in den einzelnen Bezirken, wenn auch meistens
nicht in erheblichem Umfange. Anhören von Sachverständigen und Überprüfen von} einzelnen
Betrieben ist deshalb erforderlich.
5. Materialverbrauch.
Erheblich größere. Schwankungen treten beim Materialverbrauch ein. Die eingesetzten
Zahlen sind lediglich gegriffen, wenn auch unter Berücksichtigung des Materialverbrauchs von
Durchschnittsbetrieben. Wenn auch hier bei einzelnen Handwerksbetrieben sich ein festes Ver-
hältnis zwischen Lohnsumme und Materialverbrauch herausgebildet hat (z. B. beim Zimmerer und
Maler u. a.), so muß bei Bedenken gegebenenfalls durch Einsichtnahme in die Einkaufsrech-
nungen des Pflichtigen Klarheit geschafft werden.
7 Selhetkosten.
Lohnsumme, Unkostenaufschlag und Materialverbrauch stellen die Selbstkosten dar. Zu
beachten ist, daß die Selbstkosten sich erheblich vermindern, wenn im Betriebe Familienangehörige
mitarbeiten. Insbesondere wird durch diese Mitarbeit die. Lohnsumme und der Unkostenbetrag
gesenkt werden.
8. Verdienst.
Auf den Gesamtbetrag der Selbstkosten wird ein Verdienstaufschlag geschlagen. Dieser
kann von den angesetzten Saten bei erheblicher Konkurrenz nach unten und bei günstigen
Verhältnissen (z. B. kaufkräftiger Abnehmerschaft) nach oben abweichen. Der Verdienstzuschlag
wird auch bei manchen Handwerkern getrennt auf den Materialverhranch md die Tohnsumme
geschlagen (wie z.B. Klempner usw).
Selbstkosten zuzüglich Verdienstzuschlag ergeben den Umsatz, produktive Arbeitszeit des
Meisters, das in den Unkostenzuschlag in Erscheinung tretende Entgelt für unproduktive Meister-
tätigkeit zuzüglich Gewinnaufschlag das Einkommen.
C. Gemeinsames.
Die Veranlagung der nicht buchführenden Gewerbetreibenden und Handwerker hat unter
Zuhilfenahme der gegebenen Gewinnsätze und Richtlinien mit größter Sorgfalt zu erfolgen, um
ein gerechtes Ergebnis zu erzielen. Dazu ist unbedingt erforderlich, daß die Berufsvertretungen
(insbesondere die Innungen) gemäß $ 85 ESt. AB. gehört werden und zwar einmal darüber,
in welcher Hinsicht die in den Richtlinien eingesetzten Verhältniszahlen (z. B. hinsichtlich des
Unkosten- und Gewinnaufschlages) und die Bruttogewinnsätze für den dortigen Bezirk ee ‚ebenen-
falls abzuändern sind, zum anderen sind sie bei der Veranlagung des einzelnen ichtigen
darüber zu hören, ob Abweichungen nach oben oder unten geboten sind. Von einer Erörterung
über die Richtigkeit des Schemas der Richtlinien selbst ist abzusehen; gegebenenfalls ist darauf
hinzuweisen, daß die Richtlinien von den Provinzialverbänden aufgestellt sind.
Ich habe die Fachverbände gebeten, auf ihre Kreisorganisationen hinzuwirken, daß diese den
Finanzämtern Sachverständige benennen, die vollkommen unparteiisch vorgehen und nicht ihre
Aufgabe darin sehen, die Steuer bei ihren Kollegen zu drücken. Es bleibt den Finanzämtern
unbenommen, auch andere Sachverständige der betreffenden Berufszweige zu hören. Dieses wird
insbesondere dann erforderlich sein. wenn die von den Berufsvertretungen benannten Sachver-
ständigen versagen. ;
ine wertvolle Hilfe für die Veranlagung wird auch die Magdeburger Materialsammlung sein.
Das bei den Landesbehörden befindliche Material (Gewerbesteuer) ersuche ich, durch Be-
teiligung der Vertreter der Landesbehörden an den vorbereitenden Besprechungen für die Ver-
anlagung dienstbar zu machen. Ich habe die Herren Regierungspräsidenten gebeten. ihre Vertreter
den BES zu benennen.
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