Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 37. Merkantilismus. 
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staltuug desselben trachtete man neben Förderung des Aufkommens 
von Handelsstädten nach dem Besitz von in fremden Welttheilen 
gelegenen Kolonien, um deren Markt durch Eintausch von Edel 
metallen und sonstigen fremdländischen Naturerzeugnissen gegen 
Fabrikate des Mutterlandes ausschließlich zu dessen Gunsten aus 
beuten zu können, ferner darnach, sich durch Abschluß von Handels 
verträgen ausnahinsweise Vortheile zu sichern, während das 
Gedeihen von Handelscompagnien durch Einräumung besonderer 
Vorrechte, und die eigene Handelsschifffahrt durch Behinderung 
der Waarenznfuhr aus fremden Schiffen begünstigt wurde. 
Der Bergbau, dem viele gebirgige Gegenden mit schlechtem 
und unzureichendem Ackerlande ihre meiste Nahrung verdankten, 
erspare viel Geld, indem er so mancherlei im menschlichen Leben 
nöthige Mineralien zu Tage fördere, die sonst im Auslande 
gegen Baar gekauft werden müßten, bringe durch Ausfuhr seiner 
Erzeugnisse fremdes Geld ins Land, und gewähre auch dem 
Landesherru beträchtlichen Nutzen, unmittelbar durch die Ein 
künfte aus dem Bergregal, mittelbar durch Zunahme der Volks 
menge und derjenigen, die herrschaftliche Abgaben zu entrichten 
vermögen. Zur Beförderung desselben sei es neben Freierklärung 
des Negalbergbaues, insoweit er nicht bereits verliehen worden, 
Erlassung von allgemeinen und besonderen Bergordnungen, Auf 
sichtsführung über den Betrieb re. dienlich: Geldbelohnungeu für 
Entdeckung bauwürdiger Mineralien auszusetzen, geeignet er 
scheinenden Falls erfahrene Bergleute aus anderen Gegenden her 
beizuziehen, und den Bergstädten besondere Freiheiten zu gewähren: 
bergbauliche Unternehmungen aufzumuntern und zu unterstützen 
durch Befreiung von Zoll und Accise bezüglich der zum Bergbau 
und Hüttenwesen erforderlichen Dinge, durch forstfreie Ueber- 
lassung des zuin Auszimmern der Gruben und sonst noch 
benöthigten Holzes aus den landesherrlichen Waldungen sowie 
durch Einräumung gewisser Vorkaufsrechte an Bauholz und Holz 
kohlen, durch Treiben von das ganze Gebirge ausschließenden 
Erbstollen, Anlage von Pochwerken, Erzwäschen und Hüttenwerken 
ans landesherrliche Kosten, beziehentlich selbst durch Gewährung 
von Geldunterstützungen; bem Bergvolke, um cs gegen mäßigen 
Lohn bei der gefahrbringenden Arbeit zu erhalten, Vortheile zu 
zuwenden durch Befreiung von persönlichen Abgaben und Diensten, 
von Werbung und Kriegsdienst, durch Einrichtung von Getreide- 
magazinen und Verpflegungskassen; endlich auch das Aufkommen
	        
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