§ 37. Merkantilismus.
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staltuug desselben trachtete man neben Förderung des Aufkommens
von Handelsstädten nach dem Besitz von in fremden Welttheilen
gelegenen Kolonien, um deren Markt durch Eintausch von Edel
metallen und sonstigen fremdländischen Naturerzeugnissen gegen
Fabrikate des Mutterlandes ausschließlich zu dessen Gunsten aus
beuten zu können, ferner darnach, sich durch Abschluß von Handels
verträgen ausnahinsweise Vortheile zu sichern, während das
Gedeihen von Handelscompagnien durch Einräumung besonderer
Vorrechte, und die eigene Handelsschifffahrt durch Behinderung
der Waarenznfuhr aus fremden Schiffen begünstigt wurde.
Der Bergbau, dem viele gebirgige Gegenden mit schlechtem
und unzureichendem Ackerlande ihre meiste Nahrung verdankten,
erspare viel Geld, indem er so mancherlei im menschlichen Leben
nöthige Mineralien zu Tage fördere, die sonst im Auslande
gegen Baar gekauft werden müßten, bringe durch Ausfuhr seiner
Erzeugnisse fremdes Geld ins Land, und gewähre auch dem
Landesherru beträchtlichen Nutzen, unmittelbar durch die Ein
künfte aus dem Bergregal, mittelbar durch Zunahme der Volks
menge und derjenigen, die herrschaftliche Abgaben zu entrichten
vermögen. Zur Beförderung desselben sei es neben Freierklärung
des Negalbergbaues, insoweit er nicht bereits verliehen worden,
Erlassung von allgemeinen und besonderen Bergordnungen, Auf
sichtsführung über den Betrieb re. dienlich: Geldbelohnungeu für
Entdeckung bauwürdiger Mineralien auszusetzen, geeignet er
scheinenden Falls erfahrene Bergleute aus anderen Gegenden her
beizuziehen, und den Bergstädten besondere Freiheiten zu gewähren:
bergbauliche Unternehmungen aufzumuntern und zu unterstützen
durch Befreiung von Zoll und Accise bezüglich der zum Bergbau
und Hüttenwesen erforderlichen Dinge, durch forstfreie Ueber-
lassung des zuin Auszimmern der Gruben und sonst noch
benöthigten Holzes aus den landesherrlichen Waldungen sowie
durch Einräumung gewisser Vorkaufsrechte an Bauholz und Holz
kohlen, durch Treiben von das ganze Gebirge ausschließenden
Erbstollen, Anlage von Pochwerken, Erzwäschen und Hüttenwerken
ans landesherrliche Kosten, beziehentlich selbst durch Gewährung
von Geldunterstützungen; bem Bergvolke, um cs gegen mäßigen
Lohn bei der gefahrbringenden Arbeit zu erhalten, Vortheile zu
zuwenden durch Befreiung von persönlichen Abgaben und Diensten,
von Werbung und Kriegsdienst, durch Einrichtung von Getreide-
magazinen und Verpflegungskassen; endlich auch das Aufkommen