Full text : Die Volkswirthschaftslehre

66  Buch  1.  Kap.  2.  Entwickelungsgang  der  Volkswirthschaftslehre.
anderer  Leute  Arbeit  erhalten  werden  müßten,  ivas  thatsächlich
unrichtig  ist,  indem  sie  vielmehr  als  wirthschaftlich  Selbständige
gleich  allen  Anderen  vom  Gegenwcrthe  der  selbst  producirten
Güter  zu  leben  genöthigt  sind.  Ferner  waren  die  bezüglich  der
Grenzen  der  Staatsthätigkeit  und  der  Unpäßlichkeit  eigener  Selbst
Verwaltung  von  Staatslttndereien  ausgesteiften  Grundsätze  mindestens ­
  durchaus  nicht  allgemeingiltig.
Diese  und  ähnliche  Einzelnheiten  sind  nachher  berichtigt,
manche  Begriffe,  insbesondere  zunächst  von  David  Ricardo  (geb.
1772,  gest.  1823)  in  dessen  „Grundgesetzen  der  Bolkswirthschaft
und  Besteuerung"  (1817),  schärfer  bestimmt,  die  ganze  Lehre  ist,
zumal  durch  den  Fleiß  deutscher  Systematiker  (z.  B.  Karl  Heinr.
Ran,  geb.  1702,  gest.  1870)  besser  geordnet  solute  in  ihrem  Inhalte ­
  durch  eine  ganze  Reihe  bedeutender,  hier  nicht  näher  namhaft
  zu  machender  Leistungen  hervortretender  Forscher  vervollständigt ­
  und  vervollkommnet  worden.  Alle  so  bei  Verfolgung
verschiedener  Richtungen  erzielten  Fortschritte  haben  aber  bisher
nicht  gerade  zur  Errichtung  eines  etwa  gänzlich  neuen,  auf  wesentlich ­
  anderen  Grundlageit  beruhenden  Lehrgebäudes,  sondern  mehr
nur  zu  einem  Aus-  und  Weiterbaue  'der  von  Adam  Smith
gegebenen  Gründung  geführt.

und  Schutzzollpolitik.
G  40.
Auf  der  Smith  steh  en  Lehre  fußt  endlich  auch  unmittel-Wr
  btc  grctlfanbeígMitif,  bereit  ícüeiibett  (Bnmb;
sahen  nicht  nur  Handelsfreiheit,  sondern  überhaupt  wirthschaftliche
  Freiheit,  das  unbeschränkte  Waltenlassen  des
natürlichen  Entwickelungsganges  folgert.
Dieselbe  hält  daran  fest,  daß  unbehinderte  Freiheit  des  Erwerbs ­
  und  Verkehrs  die  gedeihliche  Entwickelung  der  sich  alsdann
von  selbst  angemessen  regelnden  wirthschaftlichen  Verhältnisse  am
meisten  begünstige,  weshalb  die  Regierungen  sich  darauf  beschränken ­
  könnten,  die  jener  entgegenstehenden  Hindernisse  hinwegzuräumen. ­
  Letztere,  auf  Vermeidung  überall  beeinflussen  wollenden ­
  Eingreifens  hinauslaufende  Einschränkung  ist  an  sich  aber
keineswegs  gleichbedeutend  mit  reinem  Gehenlassen  und  damit,
            
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