66 Buch 1. Kap. 2. Entwickelungsgang der Volkswirthschaftslehre.
anderer Leute Arbeit erhalten werden müßten, ivas thatsächlich
unrichtig ist, indem sie vielmehr als wirthschaftlich Selbständige
gleich allen Anderen vom Gegenwcrthe der selbst producirten
Güter zu leben genöthigt sind. Ferner waren die bezüglich der
Grenzen der Staatsthätigkeit und der Unpäßlichkeit eigener Selbst
Verwaltung von Staatslttndereien ausgesteiften Grundsätze mindestens
durchaus nicht allgemeingiltig.
Diese und ähnliche Einzelnheiten sind nachher berichtigt,
manche Begriffe, insbesondere zunächst von David Ricardo (geb.
1772, gest. 1823) in dessen „Grundgesetzen der Bolkswirthschaft
und Besteuerung" (1817), schärfer bestimmt, die ganze Lehre ist,
zumal durch den Fleiß deutscher Systematiker (z. B. Karl Heinr.
Ran, geb. 1702, gest. 1870) besser geordnet solute in ihrem Inhalte
durch eine ganze Reihe bedeutender, hier nicht näher namhaft
zu machender Leistungen hervortretender Forscher vervollständigt
und vervollkommnet worden. Alle so bei Verfolgung
verschiedener Richtungen erzielten Fortschritte haben aber bisher
nicht gerade zur Errichtung eines etwa gänzlich neuen, auf wesentlich
anderen Grundlageit beruhenden Lehrgebäudes, sondern mehr
nur zu einem Aus- und Weiterbaue 'der von Adam Smith
gegebenen Gründung geführt.
und Schutzzollpolitik.
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sahen nicht nur Handelsfreiheit, sondern überhaupt wirthschaftliche
Freiheit, das unbeschränkte Waltenlassen des
natürlichen Entwickelungsganges folgert.
Dieselbe hält daran fest, daß unbehinderte Freiheit des Erwerbs
und Verkehrs die gedeihliche Entwickelung der sich alsdann
von selbst angemessen regelnden wirthschaftlichen Verhältnisse am
meisten begünstige, weshalb die Regierungen sich darauf beschränken
könnten, die jener entgegenstehenden Hindernisse hinwegzuräumen.
Letztere, auf Vermeidung überall beeinflussen wollenden
Eingreifens hinauslaufende Einschränkung ist an sich aber
keineswegs gleichbedeutend mit reinem Gehenlassen und damit,