§ 40. Freihandels- und Schutzzollpolitik. 67
wesentliche Bedürfnisse der Volkswirthschaft unbefriedigt zu lassen.
Ebenso ist unter Handelsfreiheit nur Befreiung des Handels von
merkantilistischen Beschränkungen durch hohe Zölle und gänzliche
Verbote, welche künstliche Regelung der Ein- und Ausfuhr be
zwecken, und nicht etwa völlige Zollfreiheit zu verstehen. Diese
bleibt vielmehr, abgesehen von allen auf Gegenseitigkeit, gleich
mäßige Belastung der in- und ausländischen Producte re. zu
nehmenden volkswirthschaftlichen Rücksichten, mindestens solange
unmöglich, als die Erhebung von sogenannten Finanzzöllen (Steuer-
zöllen) unvermeidlich und zweckmäßig ist, vermittelst deren Waaren
beim Uebcrgangc über die Landesgrenze lediglich deshalb besteuert
werden, um die Einkünfte des Staats zu vermehren oder einen
Theil des Staatsbedarfes in minder drückender Weise auszu
bringen, als es vermittelst directer Besteuerung der Beitrags
pflichtigen geschehen könnte.
Umgekehrt ergiebt sich aus dem entgegengesetzten Grund
gedanken der theiltveise wieder die merkantilistische Praxis in ge
mäßigterer Weise aufnehmenden Schutzzollpolitik nicht nur
das Verlangen nach Begünstigung der inländischen Production
durch höhere, das Mitwerben des Auslandes erschwerende
Eingangszölle, Schutzzölle, sondern zugleich das Streben
nach eingreifender Leitung der Volkswirthschaft und vor
wärtstreibender Einwirkung auf die Gestaltung der wirth-
schaftlicheu Zustände.
In früherer Zeit suchte man insbesondere die Aus- und
Einfuhr von Getreide durch Zölle rc. zu regeln, wogegen später,
bis neuerdings wegen der nun um so viel erleichterten Zufuhr
landwirthschaftlicher Producte aus weiter Entfernung hie und da
die Landwirthschaft ebenfalls als schutzbedürftig erachtet wurde,
eigentliche Schutzzölle meist nur zu Gunsten der inländischen
Fabrikation erstrebt worden sind, um dadurch mittelbar die
nationale Arbeit allseitig zu schützen und zu erweitern. So
meinte ein deutscher Vertreter der schutzzöllnerischen Richtung,
Friedrich List (geb. 1789, gest. 1846) in seinem „nationalen
System der politischen Oekvnomie" (1841), daß der freie Ver
kehr mit schon durch die Natur der Dinge zureichend beschützten
Agrikulturproducten und Rohstoffen allen Nationen auf allen
Stufen ihrer Entwickelung nützlich sei, daß dagegen bei ganz