Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 40. Freihandels- und Schutzzollpolitik. 67 
wesentliche Bedürfnisse der Volkswirthschaft unbefriedigt zu lassen. 
Ebenso ist unter Handelsfreiheit nur Befreiung des Handels von 
merkantilistischen Beschränkungen durch hohe Zölle und gänzliche 
Verbote, welche künstliche Regelung der Ein- und Ausfuhr be 
zwecken, und nicht etwa völlige Zollfreiheit zu verstehen. Diese 
bleibt vielmehr, abgesehen von allen auf Gegenseitigkeit, gleich 
mäßige Belastung der in- und ausländischen Producte re. zu 
nehmenden volkswirthschaftlichen Rücksichten, mindestens solange 
unmöglich, als die Erhebung von sogenannten Finanzzöllen (Steuer- 
zöllen) unvermeidlich und zweckmäßig ist, vermittelst deren Waaren 
beim Uebcrgangc über die Landesgrenze lediglich deshalb besteuert 
werden, um die Einkünfte des Staats zu vermehren oder einen 
Theil des Staatsbedarfes in minder drückender Weise auszu 
bringen, als es vermittelst directer Besteuerung der Beitrags 
pflichtigen geschehen könnte. 
Umgekehrt ergiebt sich aus dem entgegengesetzten Grund 
gedanken der theiltveise wieder die merkantilistische Praxis in ge 
mäßigterer Weise aufnehmenden Schutzzollpolitik nicht nur 
das Verlangen nach Begünstigung der inländischen Production 
durch höhere, das Mitwerben des Auslandes erschwerende 
Eingangszölle, Schutzzölle, sondern zugleich das Streben 
nach eingreifender Leitung der Volkswirthschaft und vor 
wärtstreibender Einwirkung auf die Gestaltung der wirth- 
schaftlicheu Zustände. 
In früherer Zeit suchte man insbesondere die Aus- und 
Einfuhr von Getreide durch Zölle rc. zu regeln, wogegen später, 
bis neuerdings wegen der nun um so viel erleichterten Zufuhr 
landwirthschaftlicher Producte aus weiter Entfernung hie und da 
die Landwirthschaft ebenfalls als schutzbedürftig erachtet wurde, 
eigentliche Schutzzölle meist nur zu Gunsten der inländischen 
Fabrikation erstrebt worden sind, um dadurch mittelbar die 
nationale Arbeit allseitig zu schützen und zu erweitern. So 
meinte ein deutscher Vertreter der schutzzöllnerischen Richtung, 
Friedrich List (geb. 1789, gest. 1846) in seinem „nationalen 
System der politischen Oekvnomie" (1841), daß der freie Ver 
kehr mit schon durch die Natur der Dinge zureichend beschützten 
Agrikulturproducten und Rohstoffen allen Nationen auf allen 
Stufen ihrer Entwickelung nützlich sei, daß dagegen bei ganz
	        
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