Full text: Die Volkswirthschaftslehre

78 Buch 1. Kap. 2. Entwickelungsgang der Volkswirthschaftslehre. 
und keinerlei Arbeiteraristokratie sich entwickelt, verschiedene 
Gruppen durch höhere Belohnungen aufzumuntern. Jedem 
Gemeindemitgliede wird ein Mindestbetrag des nach ungleich hoch 
vergüteten Arbeitsstunden zu vertheilendcn Einkommens zur Be 
streitung der nothwendigsten Bedürfnisse zugesichert, wahrend am 
Jahresschlüsse die Vertheilung des erzielten Ueberschusses erfolgt, 
von dem, vorbehaltlich der in dieser Hinsicht etwa nothtvendig 
werdenden Abänderungen, der Handarbeit V12, dem Kapital 4/ 12 
und dem Talent oder den theoretischen und praktischen Kennt 
nissen 3/12 zukommen. Das Rechnungswesen, die Buchführung 
über alle Leistungen der Theilnehmer re., und überhaupt die 
ganze Verivaltnng der Gemeindeangelegcnheiten besorgt eine ans 
den bedeutendsten Aktionären und befähigtsten Mitgliedern ge- 
wählte Regentschaft. Abtheilungen und Gruppen wählen eben 
falls ihre Oberen, welche zusammen eine entscheidende, der 
gewerblichen Organisation vorstehende Stelle (einen industriellen 
Areopag) bilden. Diese, deren Zusammensetzung die Zweckmäßig 
keit und Vollziehung ihrer Beschlüsse verbürgt, hat jedoch, weil 
die sociale Harmonie Zwangsmaßregeln ausschließt, ebensowenig 
wie jene Regentschaft zu befehlen, sondern nur vorzuschlagen und 
zu berathen. Trotzdem sollen, sobald die ganze Erde eine große 
Einheit bildet, die Phalangen der Welt von einem obersten 
Mittelpunkte aus geleitet werden können. 3. Ein noch anderer 
Organisationsplan (1841 aufgestellt durch Louis Blanc) ivollte 
endlich durch den Staat gegründete gemeinschaftliche Werkstätten 
für die wichtigsten Zweige der nationalen Industrie. Die Con- 
currenz sei kulturfeindlich, unterdrücke die Mehrzahl zu Gunsten 
einer Minderheit, und unterjoche die Gesellschaft vermittelst des 
großen Kapitals. Dessen Macht könne durch den größten Kapita 
listen, den Staat, gebrochen werden, wenn er sich die Vernichtung 
der Concurrenz durch Theilnahme au derselben zur Aufgabe mache 
Um hierdurch den Besitzlosen zu helfen, möge die Regierung ein 
Anlehn zur Beschaffung von mit den nöthigen Arbeitshilfsmitteln 
versehenen Werkstattseinrichtungen aufnehmen, und wenigstens für's 
erste Jahr die Zutheilung der zu übernehmenden Verrichtungen 
sowie die Lohnverhältnisse regeln, später aber dies den Arbeitern 
selbst überlassen. Alljährlich sei Rechnung zu legen. Ein Theil 
des Gewinns würde zur gleichmäßigen Vertheilung unter die 
Mitglieder bestimmt, während ein zweiter zum Unterhalt der 
Greise und Kranken, beziehentlich zur Unterstützung anderer
	        
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