Full text : Die Volkswirthschaftslehre

80  Buch  1.  Kap.  2.  Entwickelungsgang  der  Bolkswirthschaftslehre.
an  die  Stelle  des  Arbeitslohnes  der  volle  Arbeitsertrag  tritt.
Nm  diesen  jedem  Arbeiter  zu  sichern  und  die  ökonomische  Abhängigkeit ­
  desselben  vom  Kapitalisten  zu  beseitigen,  soll  die  jetzige
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schaftlrche  Arbeit  ersetzt  werden,  und  der  Staat  durch  Aufbringung
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fiffüciircii  und  Productivgenossenschaften  zu  bilden.  Der  Staat
selbst  aber,  der  „freie  Bolksstaat",  solle  eine  Association  von
Arbeitern  sein  und  von  der  Arbeit  regiert  werden.
Die  socialistischen  Zukunftspläne  überschätzen  demnach
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ji’iune  der  Handarbeit,  ebenso  die  durch  Arbeiterverqesettschaftung
  zu  erreichenden  Productionserfolge,  und  unterschätzen
dagegen  sowohl  die  Unvermeidbarkeit  des  jetzigen  Lohnsystemes
als  die  Schwierigkeit,  einen  nach  der  Arbeitsverwendung
bemessenen  Maßstab  für  die  Verkeilung  der  Güter  zu  finden.
Illich  nähern  sich  dieselben  schließlich  um  so  erheblicher  den
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erstrecken,  und  je  mehr  die  Leitung  letzterer  unmittelbare
Staatsangelegenheit  werden  soll.
Die  einseitige  Ueberschätzung  der  Arbeit,  rücksichtlich  deren
eigentlich  nur  die  Handarbeit  als  productiv  anerkannt  tvird  ist
ein  in  gewissen  Lebenskreisen  fortdauernd  häufig  vorkommender
Irrthum,  während  in  der  argen  Uebertreibung  der  von  Erwerbsgemeinschaften ­
  zu  erwartenden  Arbeitsleistungen  Socialisten  und
Communisten  mit  einander  »vctteifern.
Die  „jetzige  Produktionsweise"  aber,  das  Lohnsystcm  woà^õen
  Mittellosen  erst  ein  selbständigeres  Bestehenkönnen
möglich  wlirdc,  ist  ebensowenig  abschaffbar,  wie  die  privatwirth-@^03401#%
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kann  nicht  unmittelbar  von  dem  auf-  und  abschwankenden  bisiveilen
  erst  nach  geraumer  Zeit  eintretenden  oder  gar  nicht  lohnen  ­
den  Ertrage  der  Production,  bei  der  er  mitwirkt,  abhängig
gemacht,  und  sonach  auch  nicht  auf  den  schließlichcn  Arbeitsertrag
angewiesen  werden.  Keinerlei  besondere,  mit  oder  ohne  Staats-Hilfe
  znstandcgebrachte  Vergesellschaftung  der  Arbeiter  vermag  zu
bewirken,  daß  letzterer  an  sich  gewisser  würde  und  im  Ganzen
            
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