§ 43. Communismus und Socialismus. 7 9
Industriezweige, und ein dritter zur Beschaffung von Werk
zeugen für Neueintreteude rc. vorbehalten bleibe. Etwa bei tretende
Kapitalisten erhalten ihr eingelegtes Kapital verzinst, sind aber
nur als Arbeiter am Gewinn betheiligt. Es wird dabei jedoch
gehofft, daß aus der Arbeitsassociation alsbald auch eine frei
willige Association bezüglich der Bedürfnisse und Vergnügungen
hervorgehen dürfte. Nachdem in einem Industriezweige die für
ihn eingerichtete große Nativnalwerkstätte zwangslos das Ucber-
gewicht über die Privatwerkstätten erlangt habe, müßten sich als
dann sämmtliche gleichartige Werkstätten mit einander assoeiiren,
damit die unter den Individuen vernichtete Concnrrenz nicht
unter den Korporationen fortdauert. Dadurch entstehe nun in
jedem unter die Meisterschaft des Staats gelangten Arbeitskreise
eine große Centralwerkstatt, an welche sich alle übrige Hilfswcrk-
stätten anlehnen, und somit eine allgemeine Vereinigung aller
verschiedenen Mittelpunkte derselben Production für den gemein
samen Nationalzweck. Dieser Verlauf setze sich so lange fort bis
schließlich die unter den Arbeitern einer Werkstatt und eines
Industriezweiges herrschende solidarische Verbindlichkeit auf alle
Gewcrbegnttungen ausgedehnt, die gesammte Production der Herr
schaft des Staats unterworfen und dieser zum obersten Leiter
jener geworden ist. Nach den vorstehend mitgetheilten Bei
spielen soll also die anzustrebende Umwandelung der bestehenden
Wirtschaftsordnung theils voit obenher, durch unmittelbare
Einwirkung des Staats, theils von untenher, durch eine Nen-
construction der Gemeinden, erfolgen.
Später verschärften sich in Deutschland und anderwärts die
socialistischen Auffassungen und die hierdurch zu begründen ge
suchten Forderungen zunehmend mehr. Es wurde nun an
genommen (z. B. nach Ferd. Lassalle, gest. 1864), daß nicht
nur die Arbeit die Quelle aller Reichthümer, sondern auch das
Privateigenthum ilnrechtmäßig erworben sei. Das heutige Eigen-
thum sei „Fremdthum", d. h. die bestehende Ordnung nöthige
dazu, die Arbeiter weit unter dem wahren Werthe der Arbeits
leistung abzufinden, ihnen also täglich einen Theil ihres Arbeits
ertrages „abzuschweißen", und so ans der Frucht fremder Arbeit
den Kapitalreichthnm anzuhäufen. Weil ferner nach dem „ehernen
Lvhngesetz" der Arbeitslohn immer auf ben nothwendigen Lebens
unterhalt, auf das Maß des Arbeiternothbedarfes herabgedrückt
bleibe, müsse eine Organisation geschaffen werden, durch welche