Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 43. Communismus und Socialismus. 7 9 
Industriezweige, und ein dritter zur Beschaffung von Werk 
zeugen für Neueintreteude rc. vorbehalten bleibe. Etwa bei tretende 
Kapitalisten erhalten ihr eingelegtes Kapital verzinst, sind aber 
nur als Arbeiter am Gewinn betheiligt. Es wird dabei jedoch 
gehofft, daß aus der Arbeitsassociation alsbald auch eine frei 
willige Association bezüglich der Bedürfnisse und Vergnügungen 
hervorgehen dürfte. Nachdem in einem Industriezweige die für 
ihn eingerichtete große Nativnalwerkstätte zwangslos das Ucber- 
gewicht über die Privatwerkstätten erlangt habe, müßten sich als 
dann sämmtliche gleichartige Werkstätten mit einander assoeiiren, 
damit die unter den Individuen vernichtete Concnrrenz nicht 
unter den Korporationen fortdauert. Dadurch entstehe nun in 
jedem unter die Meisterschaft des Staats gelangten Arbeitskreise 
eine große Centralwerkstatt, an welche sich alle übrige Hilfswcrk- 
stätten anlehnen, und somit eine allgemeine Vereinigung aller 
verschiedenen Mittelpunkte derselben Production für den gemein 
samen Nationalzweck. Dieser Verlauf setze sich so lange fort bis 
schließlich die unter den Arbeitern einer Werkstatt und eines 
Industriezweiges herrschende solidarische Verbindlichkeit auf alle 
Gewcrbegnttungen ausgedehnt, die gesammte Production der Herr 
schaft des Staats unterworfen und dieser zum obersten Leiter 
jener geworden ist. Nach den vorstehend mitgetheilten Bei 
spielen soll also die anzustrebende Umwandelung der bestehenden 
Wirtschaftsordnung theils voit obenher, durch unmittelbare 
Einwirkung des Staats, theils von untenher, durch eine Nen- 
construction der Gemeinden, erfolgen. 
Später verschärften sich in Deutschland und anderwärts die 
socialistischen Auffassungen und die hierdurch zu begründen ge 
suchten Forderungen zunehmend mehr. Es wurde nun an 
genommen (z. B. nach Ferd. Lassalle, gest. 1864), daß nicht 
nur die Arbeit die Quelle aller Reichthümer, sondern auch das 
Privateigenthum ilnrechtmäßig erworben sei. Das heutige Eigen- 
thum sei „Fremdthum", d. h. die bestehende Ordnung nöthige 
dazu, die Arbeiter weit unter dem wahren Werthe der Arbeits 
leistung abzufinden, ihnen also täglich einen Theil ihres Arbeits 
ertrages „abzuschweißen", und so ans der Frucht fremder Arbeit 
den Kapitalreichthnm anzuhäufen. Weil ferner nach dem „ehernen 
Lvhngesetz" der Arbeitslohn immer auf ben nothwendigen Lebens 
unterhalt, auf das Maß des Arbeiternothbedarfes herabgedrückt 
bleibe, müsse eine Organisation geschaffen werden, durch welche
	        
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