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dieser Freiheit gereicht direct zum Nachtheil der Capitalisten-
classe durch Verminderung ihrer Thätigkeitssphäre, indirect
aber auch zum Nachtheil der beiden anderen Classen, und
zwar: der Arbeiterclasse durch Verminderung der Nachfrage
nach Arbeit, der Grundbesitzerclasse durch Verminderung der
Nachfrage nach Bodenproducten. — Die Höhe des Einkommens
eines Einzelnen hängt ab von seiner wirthschaftlichen Thätig-
keit; diese Thätigkeit ist aber verschiedenartig in einer jeden
WirthSchaft, und es lassen sich keine Formen derselben vor
schreiben, die auf alle Wirthschaften passen. Selbst ganz
gleichartige Wirthschaften sind mannigfaltigen, unvorherseh
baren Einflüssen ausgesetzt, welche ihre Bewirthschaftungsform
modificiren müssen, und nur der unmittelbar an dem Erfolge
Interessirte ist in der Lage, das augenblicklich Nothwendige
zu erkennen ; alle Schranken müssen hierbei die Wirksamkeit
seiner Arbeit hemmen und können sein Privateinkommen ver
ringern. Da aber das Gesammteinkommen sich aus den vielen
Privateinkommen zusammensetzt, so liegt es im Interesse der
Gesammtheit wie jedes Einzelnen, dass ein jedes wirthschaftende
Subject in seinem Wirkungskreise sich der weitgehendsten Frei
heit erfreue.
Folgende Punkte sollten dem Staate in seiner Politik in
dieser Beziehung als Norm dienen:
1. In Betreff der Uebermacht der Grosscapitalisten den
Kleincapitalisten gegenüber kann der Staat sehr wenig thun,
um sie zu mildern. Es ist ganz natürlich, dass derjenige, der
ein grosses Capital hat, mehr Credit erlangen kann als der
jenige, der nur ein kleines Capital besitzt. Der Credit des
Grosscapitalisten lässt sich nicht auf den Kleincapitalisten über
tragen. Jeder Versuch in dieser Riehtung würde nur den
Grosscapitalisten, zum Nachtheil Aller, in seinen Handlungen
hemmen, den Credit des Kleincapitalisten aber in keiner Weise
heben. Die Kleincapitalisten können durch Vereinigungen unter
sich ihren Credit heben, aber der Staat kann für sie nichts thun.