B. Kredit zur vorübergehenden Verstärkung der Be-
triebsmittel der Reichshauptkasse.
Zur vorübergehenden Verstärkung der ordentlichen
Betriebsmittel der Reichshauptkasse ist für das Rech-
nungsjahr 1927 auf Grund des 8 2 Abs. b des Gesetzes
über die Feststellung des Reichshaushaltplans für das
Rechnungsjahr 1927 vom 14. April 1927 (Reichsgesetz-
blatt II S. 201) ein Kredit von 400 Millionen RM. er-
öffnet worden. Dieser Kredit war am 31. Dezember
1927 in Höhe von 260000000 RM. in Anspruch ge-
nommen (siehe oben IT18).
11%