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dieser Freiheit gereicht direct zum Nachtheil der Capitalistenclasse
durch Verminderung ihrer Thätigkeitssphäre, indirect
aber auch zum Nachtheil der beiden anderen Classen, und
zwar: der Arbeiterclasse durch Verminderung der Nachfrage
nach Arbeit, der Grundbesitzerclasse durch Verminderung der
Nachfrage nach Bodenproducten. — Die Höhe des Einkommens
eines Einzelnen hängt ab von seiner wirthschaftlichen Thätigkeit;
diese Thätigkeit ist aber verschiedenartig in einer jeden
WirthSchaft, und es lassen sich keine Formen derselben vorschreiben,
die auf alle Wirthschaften passen. Selbst ganz
gleichartige Wirthschaften sind mannigfaltigen, unvorhersehbaren
Einflüssen ausgesetzt, welche ihre Bewirthschaftungsform
modificiren müssen, und nur der unmittelbar an dem Erfolge
Interessirte ist in der Lage, das augenblicklich Nothwendige
zu erkennen ; alle Schranken müssen hierbei die Wirksamkeit
seiner Arbeit hemmen und können sein Privateinkommen verringern.
Da aber das Gesammteinkommen sich aus den vielen
Privateinkommen zusammensetzt, so liegt es im Interesse der
Gesammtheit wie jedes Einzelnen, dass ein jedes wirthschaftende
Subject in seinem Wirkungskreise sich der weitgehendsten Freiheit
erfreue.
Folgende Punkte sollten dem Staate in seiner Politik in
dieser Beziehung als Norm dienen:
1. In Betreff der Uebermacht der Grosscapitalisten den
Kleincapitalisten gegenüber kann der Staat sehr wenig thun,
um sie zu mildern. Es ist ganz natürlich, dass derjenige, der
ein grosses Capital hat, mehr Credit erlangen kann als derjenige,
der nur ein kleines Capital besitzt. Der Credit des
Grosscapitalisten lässt sich nicht auf den Kleincapitalisten übertragen.
Jeder Versuch in dieser Riehtung würde nur den
Grosscapitalisten, zum Nachtheil Aller, in seinen Handlungen
hemmen, den Credit des Kleincapitalisten aber in keiner Weise
heben. Die Kleincapitalisten können durch Vereinigungen unter
sich ihren Credit heben, aber der Staat kann für sie nichts thun.